Stellungnahme des ISUV e.V. zum Referentenentwurf des BMJ zum Gewaltschutzgesetz

ISUV Stellungnahme zum Gewaltschutzgesetz. Logo ISUV e.V. Familienrecht, Unterhalt. Datum: 13. Dezember 2024.

Für ISUV ist das Gewaltschutzgesetz ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Schutzes von Betroffenen häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, den wir ausdrücklich begrüßen. Wir setzen uns schon seit Jahrzehnten aufgrund der Betroffenheit von Mitgliedern mit dem Thema auseinander. In den vorgeschlagenen Maßnahmen sehen wir dennoch Nachbesserungsbedarf, um den Schutz effektiver und nachhaltiger zu gestalten. Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen berücksichtigen unseres Erachtens nicht ausreichend die komplexen und vielfältigen Lebensrealitäten von Betroffenen, insbesondere schutzbedürftiger Gruppen wie Kinder, ältere Menschen oder auch Menschen mit Behinderungen. Auch ist nicht klar, wie einige der Maßnahmen finanziert werden sollen.

 

1. Elektronische Aufenthaltsüberwachung

Wir halten die elektronische Aufenthaltsüberwachung für einen positiven Ansatz. Sie ist ein innovatives Instrument, um Gewaltschutzanordnungen wirksamer zu überwachen und Verstöße
schnell zu ahnden.

 

2. Soziale Trainingskurse

Die verpflichtende Teilnahme an sozialen Trainingskursen als mögliche Maßnahme für Täter:innen ist ein richtiger und wichtiger Schritt, den ISUV begrüßt. Solche Programme können zur Verhaltensänderung beitragen, indem sie Einsicht fördern und gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien vermitteln. Doch der Entwurf bleibt an entscheidenden Stellen unklar und unzureichend. Unseres Erachtens fehlt es hier an verbindlichen Standards für die Ausgestaltung der Trainingsprogramme sowie für die Qualifikation der Fachkräfte, die diese Maßnahmen umsetzen. Unterschiedliche Ansätze in den Bundesländern könnten zu uneinheitlichen Ergebnissen führen. Wir sind der Meinung, dass ohne die aktive Einsicht der Täter:innen die bloße Teilnahme an einem
Antigewalttraining nicht zu einer echten Verhaltensänderung führt. Die Kurse sollten sich also auch zwingend mit der Analyse und der Motivation der Täter:innen auseinandersetzen und darauf aufbauend muss sich ein individuelles Verhaltenstraining anschließen. Hinzu kommt, dass ohne ausreichende finanzielle und infrastrukturelle Ressourcen die Gefahr besteht, dass soziale Trainingsarbeit nicht flächendeckend verfügbar ist oder an Kapazitätsgrenzen stößt. Wir plädieren daher für eine klare gesetzliche Verankerung verpflichtender sozialer Trainingsarbeit mit verbindlichen Qualitätsstandards und einer gesicherten Finanzierung.

 

3. Kinder als besonders schutzbedürftige Gruppe

Der Entwurf geht nicht ausreichend auf den Schutz von Kindern ein, die häufig indirekt oder direkt von häuslicher Gewalt betroffen sind. Kinder brauchen spezifische Schutzmechanismen und begleitende psychologische Unterstützung. Es fehlt ein ganzheitlicher Ansatz, der soziale, rechtliche und psychologische Unterstützung miteinander verknüpft, was gerade im Falle von betroffenen Kindern unumgänglich ist. Aus ISUV-Sicht wäre die Einbindung zusätzlicher Unterstützungsstrukturen und eine engere Verzahnung mit dem Sozialrecht anzuraten.

 

4. Ausreichende Finanzierung und Ausbau der Hilfsinfrastruktur

Ein entscheidender Schwachpunkt des Entwurfs ist das Fehlen verbindlicher Regelungen zur finanziellen Absicherung und zum Ausbau von Schutzunterkünften, Beratungsstellen und präventiven Maßnahmen. Viele Frauenhäuser und Beratungsstellen sind bereits jetzt überlastet und können die steigende Nachfrage nicht mehr bewältigen. Deutschland hinkt bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention hinterher. Aktuell gibt es in Deutschland rund 7.000 Frauenhausplätze, laut Konvention sollten wir 21.000 Plätze stellen können. Auch und besonders in Trennungssituationen sind Frauenhäuser wichtige Anlaufpunkte für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Da es immer noch keinen bundesweiten, einheitlichen und verbindlichen Rechtsrahmen für die Finanzierung von Frauenhäusern gibt, fordern wir einen bundesweiten Ausbau der Kapazitäten sowie eine langfristige Finanzierung, die nicht von der kommunalen Haushaltslage abhängig ist.

 

5. Prävention und Sensibilisierung, Schulung aller Akteur:innen & Sensibilisierungskampagnen

Die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes erfordert eine flächendeckende Sensibilisierung und Schulung aller relevanten Akteur:innen. Ein nachhaltiger Gewaltschutz sollte neben repressiven Maßnahmen auch eine umfassende Präventionsstrategie beinhalten. ISUV fordert daher:

  • Flächendeckende Sensibilisierungskampagnen, um häusliche Gewalt und Nachstellungen frühzeitig zu erkennen.
  • Verpflichtende Schulungen für Polizei, Justiz und Fachpersonal des Gesundheitswesens, um ein besseres Verständnis für die Dynamiken von Gewalt und die Bedürfnisse von Betroffenen zu schaffen.

 

Fazit

Der vorgelegte Entwurf ist ein wichtiger Schritt um Opfer von Gewalt effektiver zu schützen und Gewalt proaktiv zu verhindern. Er bleibt jedoch hinter den Erwartungen und Erfordernissen zurück. Wir fordern das BMJ auf, die genannten Defizite im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu adressieren und den
Schutz von Gewaltbetroffenen durch umfassendere Maßnahmen und Initiativen zu ergänzen und zu stärken.

ISUV steht gerne bereit, sein Fachwissen in den weiteren Prozess und ins Netzwerk gegen häusliche Gewalt einzubringen und den Dialog aktiv mitzugestalten.

 

Stellungnahme Gewaltschutzgesetz