Über uns

Sub Heading Arrow Leitbild und Forderungen

Wer wir sind & unsere Ziele

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV e.V. – ist eine gemeinnützige Organisation, die von Scheidung / Trennung Betroffenen hilft und sich aktiv politisch und gesellschaftlich engagiert. ISUV unterstützt seine ca. 5.000 Mitglieder und alle, die im Familien- und Unterhaltsrecht Hilfe suchen.

Der Verband bietet darüber hinaus auch Rat in angrenzenden Bereichen wie Erb-, Steuer-, Renten- und Sozialrecht sowie bei Mediation und psychologischen Fragen.

Der Austausch unter Betroffenen und Interessierten wird durch die 60 Kontaktstellen bundesweit gezielt gefördert. Dabei setzt sich der ISUV e.V. für bessere familien- und unterhaltsrechtliche Regelungen ein und gibt benachteiligten Gruppen wie Getrenntlebenden, Geschiedenen, Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten eine Stimme.

Auch Zweit- und Patchworkfamilien sowie ältere Menschen stehen im Fokus des Verbands.

Ein Herzstück der Arbeit ist das Wohl der Kinder: Kinder brauchen beide Elternteile – auch nach einer Trennung. ISUV engagiert sich dafür, diesen Kontakt zu sichern. Gleichzeitig fordert der Verband gerechte Reformen im Versorgungsausgleich und im Steuersystem, um Altersarmut und soziale Benachteiligung von Familien zu verhindern.

Durch Öffentlichkeitsarbeit, politische Einflussnahme und Hilfe zur Selbsthilfe erreicht ISUV nachhaltige Veränderungen.

Das Ziel: Chancen für einen Neustart nach Trennung oder Scheidung zu schaffen – getreu dem Motto: „Trennung – Scheidung – Neubeginn.“

Person liest Dokument zu Leitbild/Forderungen (z.B. Sorgerecht, Unterhalt). Laptop, Notizbuch sichtbar. ISUV-Themen.

Verbandsforderungen

Unsere Aufgabe ist es, zur allgemeinen Verbesserung der Rechtslage im Bereich des Familien- und Unterhaltsrechts beizutragen. Unser Verband muss hierzu seine Stimme bei jeder Gelegenheit erheben und tut dies auch. Wir sind für Sie deshalb in ständigem Austausch mit den maßgebenden Ministerien in Berlin sowie den Parteien des Parlaments.

Neben der Lobbyarbeit geschieht dies durch Information, Aufklärung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit. ISUV ist bundesweit durch Kontaktstellen mit Ansprechpartner*innen und Kontaktanwält*innen vor Ort vertreten.

Vor kindschaftsrechtlichen Verfahren sollten Eltern einen Beratungsprozess durchlaufen mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Dabei geht es insbesondere darum, dass sich beide Eltern konstruktiv mit den Folgen von Trennung oder Scheidung auseinandersetzen – zum Wohl ihrer gemeinsamen Kinder. Diese Beratung soll ergänzend zu den bestehenden Angeboten der Jugendämter stattfinden und von freien Trägern wie Caritas, pro familia oder auch dem ISUV e.V. angeboten werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Pflicht zur Teilnahme an einer solchen Beratung, um Eltern frühzeitig zu einer kindgerechten und nachhaltigen Lösung zu führen.

Kindesunterhalt sollte betreuungsangemessen sein und gleichzeitig die Bedürfnisse des Kindes im Fokus behalten. Wir sprechen uns dagegen aus, dass der mehrbetreuende Elternteil finanziell benachteiligt wird, insbesondere wenn er nicht in der Lage ist, seinen fiktiven Unterhaltsanteil zu leisten.

Was bedeutet das?
Es bedarf gesetzlicher Vorgaben für asymmetrische Wechselmodelle, die die Einkommensverhältnisse beider Elternteile sowie deren Betreuungsanteile berücksichtigen.

Wir appellieren, vom Schubladendenken wegzukommen und Umgangsmodelle nicht aus dogmatischen Gründen zu bevorzugen, sondern die Vielfalt und Individualität der Familien zu berücksichtigen. Eltern sollten ihrer Elternverantwortung nachkommen und das für sie beste Konzept eigenverantwortlich entwickeln, basierend auf den jeweiligen Lebensumständen wie Alter der Kinder, beruflichen und finanziellen Möglichkeiten. Der ISUV e.V. plädiert dafür, dass das Residenzmodell, Wechselmodell und Nestmodell gleichberechtigt zur Auswahl stehen.

Der Begriff des Kindeswohls stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, der von immenser und zentraler Bedeutung für die Bewertung und die richterliche Beurteilung der familiären Situation ist. Die Auslegung des Begriffes und die Evaluation der individuellen Lebensumstände des Kindes liegen immer bei den Fachgerichten bzw. den jeweils zuständigen Richter*innen. Diese sind zwangsläufig durch ihr individuelles subjektives Werteverständnis zum Thema Kindeswohl bei ihrer Bewertung beeinflusst. Dieser Umstand schafft die Gefahr der Beliebigkeit und damit verbundene Ungerechtigkeiten. Nach Ansicht des Verbandes sind eine konkretere Definition des Begriffes sowie ein einheitlicheres Bewertungssystem dringend erforderlich. Denkbar wäre hier die Herausarbeitung und Formulierung von Fallkonstellationen, um die Entscheidungsfindung zu objektivieren, sowie eine entsprechende verpflichtende Schulung der Richterschaft, die in Kindschaftssachen tätig ist.

ISUV e.V. hält die Förderung einer partnerschaftlichen Elternschaft schon vor einer Trennung für notwendig, damit beide Elternteile auch nach einer Trennung aktiv Verantwortung übernehmen und die Bedürfnisse der Kinder gemeinsam erfüllen können. Würde die EU-Richtlinie zur Vaterschaftsfreistellung endlich auch in Deutschland umgesetzt, wäre das ein Schritt in die richtige Richtung. Auch der Vorschlag des Sachverständigenrats des 9. Familienberichts der Bundesregierung, eine partnerschaftlich-gleichere Aufteilung des Elterngeldbezuges durch eine im Zeitverlauf sinkende Lohnersatzrate einzuführen, würde eine partnerschaftliche Elternschaft fördern.

Wir fordern ein Konzept zur Vermeidung von Altersarmut infolge von Scheidung. Ein Versorgungsausgleich erzeugt oft die Situation, dass beide Ehepartner weniger Rente erhalten, als für ein angemessenes Leben im Alter notwendig ist. Eine mögliche Lösung wäre eine regelmäßige Mitteilung über die voraussichtliche Rentenhöhe im Falle einer Scheidung, um beiden Ehepartnern Anreize zu geben, eigenständig für das Alter vorzusorgen. Wir setzen uns dafür ein, dass solche Maßnahmen politisch umgesetzt werden, um Altersarmut effektiv zu bekämpfen.

Laut Statistik wird jede dritte Ehe geschieden. Daher plädieren wir für eine verpflichtende rechtliche Beratung über die Auswirkungen einer Eheschließung vor der Heirat. Themen wie Zugewinngemeinschaft, Rentenanwartschaften und Kinderbetreuung usw. sollten hier besprochen werden. Eine solche Aufklärung würde sicherstellen, dass Paare sich bewusst mit den rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer Ehe und deren Auflösung auseinandersetzen. Der Abschluss eines Ehevertrags sollte als pragmatische Option vermittelt werden. Solche Beratungen könnten von freien Trägern wie dem ISUV e.V. oder vergleichbaren Organisationen vorgenommen werden.

Nicht immer ist es klar, wo die gemeinsamen Kinder nach einer Scheidung / Trennung leben sollen. Wenn keine einvernehmliche Reglung möglich ist, schalten Gerichte Sachverständige ein. Das Sachverständigengutachten soll den Gerichten dabei helfen zu entscheiden, welche Reglungen dem Wohl der Kinder am besten entsprechen. Gutachten im Familienrecht haben großen Einfluss auf das Leben der betroffenen Kinder und Eltern. Dennoch gibt es keine verbindlichen Anforderungen an die Ausbildung von Sachverständigen. Wir fordern verpflichtende Zusatzqualifikationen und Weiterbildungen, um die Qualität und Objektivität solcher Gutachten zu sichern. Die bisherigen Mindestanforderungen der Bundesregierung sind lediglich Empfehlungen und müssen verpflichtend werden.

ISUV e.V. betrachtet die Selbstbehaltssätze der Düsseldorfer Tabelle weiterhin kritisch, auch aus verfassungsrechtlicher Sicht. Die Selbstbehaltsätze der Düsseldorfer Tabelle sind realitätsfern und müssen dringend angepasst werden. Der Wohnkostenanteil orientiert sich nicht an den tatsächlichen Mietpreisen. Eine Anpassung der Selbstbehaltsätze an die Kriterien des Bürgergelds sowie die verbindliche Berücksichtigung des Bedarfskontrollbetrags ist unseres Erachtens unumgänglich. Nur so können realistische und gerechte Unterhaltsberechnungen sichergestellt werden.

Bei der Feststellung der Höhe des Kindesunterhalts berufen sich Gerichte aufgrund der gesteigerten Leistungspflicht bei gefährdetem Mindestunterhalt häufig auf Annahmen, die an der Lebensrealität der Unterhaltspflichtigen vorbeigehen. Die Aufforderung, umzuziehen, um Wohnkosten zu senken, oder einen Nebenjob anzunehmen, obwohl die Hauptbeschäftigung bereits 47 Stunden umfasst, ist realitätsfern. Diese Annahmen führen zum Beispiel dazu, dass höhere Wohnkosten des Unterhaltsschuldners nicht berücksichtigt werden, selbst dann nicht, wenn dadurch Fahrtkosten eingespart werden. Hinzu kommt, dass es meist unmöglich ist, eine kleinere und bezahlbare Wohnung problemlos zu finden. Auch wird nicht angemessen berücksichtigt, dass bei einem Umzug auch erhebliche Umzugskosten entstehen. Dies wird aber nicht einheitlich betrachtet und führt dazu, dass dem Schuldner fiktive Einnahmen aus einer Nebentätigkeit hinzugerechnet werden. Durch all diese Annahmen wird der Selbstbehalt faktisch ausgehöhlt.

Unterhaltszahlungen bringen inzwischen viele Unterhaltsverpflichtete an den Rand des Ruins. Das liegt an den allenthalben gestiegenen Lebenshaltungskosten, die wiederum die Unterhaltsbeträge ansteigen lassen, und an Selbstbehaltsätzen und Verdiensten, die nicht gleichermaßen angestiegen sind. Bürgergeld und unterstützende Sozialleistungen sind deshalb für viele Unterhaltszahlende die letzte Rettung. ISUV fordert den Erhalt des Bürgergeldes und der sozialen Sicherungssysteme, da viele Unterhaltsschuldner ansonsten nicht in der Lage wären, den Unterhaltsbedarf zu decken, ohne selbst Transferleistungen in Anspruch zu nehmen.

Grundsätzlich appellieren wir für mehr Gelassenheit in allen Bereichen und bei allen Beteiligten, wobei wir dringend zu einem Fokus auf die Kinder raten. Dreißig Prozent der betroffenen Kinder leiden unter den Folgen der elterlichen Trennung. Wir appellieren an Eltern, ihre Konflikte auf der Paarebene zu lösen und bei Entscheidungen die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Programme und Beratungsangebote können Eltern dabei helfen, kindgerechte Lösungen zu finden und die Belastungen für die Kinder zu minimieren.

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Als ISUV-Mitglied bieten wir Ihnen umfassende Informationen, Hilfe zur Selbsthilfe, Anregungen zu Initiativen, nachvollziehbaren und verständlichen Expertenrat sowie den Kontakt und Austausch mit Gleichgesinnten und Betroffenen.

Unsere Informationen, Hinweise und Angebote sind seriös, Sie treffen überall auf „reale“ Ansprechpartner – ob ISUV-Kontaktstellenleiter*innen oder ISUV-Kontaktanwälte.mehr

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