Düsseldorfer Tabelle - Orientierung beim Kindesunterhalt
Die Düsseldorfer Tabelle zeigt, wie hoch der Kindesunterhalt je nach Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und Alter des Kindes ausfällt. Sie dient als Grundlage zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen und berücksichtigt sowohl den Bedarf der Kinder als auch den Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2026 (Stand 01.01.2026) steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Benötigen Sie Hilfe beim Verständnis oder bei der Anwendung der Tabelle?
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Informationen zur Düsseldorfer Tabelle
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle plus die Zahlbeträge ohne Selbstbehalt können Sie hier auf dieser Seite herunterladen.
Einige Tipps:
- Achten Sie auf die Zahlbeträge.
- Vergleiche Sie, ob Sie noch in der gleichen Einkommensgruppe sind.
- Geben Sie Ihre Daten im Unterhaltsrechner ein und Sie erhalten einen ersten Überblick.
- Wenn das Geld nicht reicht, um den vollen Unterhalt zu zahlen
- Versuchen Sie eine Einigung mit dem anderen Elternteil
- Bestehen Sie darauf, dass Ihnen der Selbstbehalt jetzt bleibt.
- Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar, um die Höhe des Kindesunterhalts zu standardisieren. An der Düsseldorfer Tabelle orientieren sich die Familiengerichte bei der Festsetzung des Unterhalts insbesondere des Kindesunterhalts.
- Für Unterhaltspflichtige sind die Zahlbeträge entscheidend. Es handelt sich um die Beträge der Düsseldorfer Tabelle minus hälftiges Kindergeld, das grundsätzlich beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zusteht.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Höhe von Unterhaltszahlungen gestaffelt nach Einkommensgruppen und Altersstufen. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle betrifft den Kindesunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle beinhaltet jedoch auch Regelungen zum Ehegattenunterhalt und der dortigen Selbstbehaltssätze. Auch andere Unterhaltsrechtsverhältnisse sind dargestellt. Zudem enthält die Düsseldorfer Tabelle eine Musterberechnung für Mangelfälle – dann wenn der Selbstbehalt des Unterhaltspflichteten unterschritten wird.
Der Kindesunterhalt ist nur ein Bereich der Düsseldorfer Tabelle, die insgesamt aus 4 Teilen besteht:
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Verwandtenunterhalt
- Mangelfallberechnung
Wer muss Unterhalt zahlen?
Unterhalt zahlen muss derjenige, der aufgrund eines Unterhaltsrechtsverhältnisses nach dem BGB (Kindesunterhalt, Verwandtenunterhalt, Ehegattenunterhalt etc.) hierzu verpflichtet ist (dem Grunde nach) und darüber hinaus dazu in der Lage ist (Leistungsfähigkeit). Darüber hinaus muss der Unterhaltsberechtigte unterhaltsbedürftig sein (Bedürftigkeit).
Wie wird die Düsseldorfer Tabelle berechnet?
Hierzu die Ausführungen ganz oben, wonach sich der Mindestunterhalt an dem sächlichen Existenzminimum eines Kindes (im Sinne des § 1612 a Abs. 1 Satz 3 BGB) gemäß des jeweiligen Existenzminimumsberichts ausrichtet.
Weiterhin beruht die gesamte Düsseldorfer Tabelle, nicht nur die Mindestunterhaltsbeträge, auf Koordinierungsgesprächen aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V.. Die Fortschreibung der Mindestunterhaltssätze für den jeweiligen Prozentsatz ergibt sich rechnerisch und wird immer auf volle € aufgerundet.
Rechtsanwalt Simon-Peter Heinzel, Fachanwalt für Familienrecht
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