Familien- & Sozialrecht

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Kernaufgaben des Sozialrechts

Das Sozialrecht bildet den rechtlichen Rahmen, der den Schutz und die Absicherung von Bürgern in unterschiedlichen Lebenslagen sicherstellt. Es regelt unter anderem die Ansprüche und Leistungen aus den Sozialversicherungssystemen sowie die Gewährung existenzsichernder Leistungen – Grundsicherung/Sozialhilfe, SGB II und XII.

 

Familienbezogene Leistungen:

Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und weitere Leistungen, die speziell Familien in schwierigen finanziellen Situationen unterstützen

 

Sozialversicherungen:

  • Krankenversicherung: Gewährleistung der medizinischen Versorgung
  • Rentenversicherung: Absicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
  • Arbeitslosenversicherung: Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und Förderung der Wiedereingliederung
  • Unfallversicherung: Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Pflegeversicherung: Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

 

Sozialhilfe und Grundsicherung:

  • Unterstützung für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können
  • Absicherung des Existenzminimums (z. B. Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung)

 

Leistungen zur Teilhabe:

Förderung der Integration und Inklusion von benachteiligten Gruppen, beispielsweise Menschen mit Behinderungen oder Langzeitarbeitslosen

Wie ISUV helfen kann

Grundsätzlich richtet sich der Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Hartz IV) danach, ob Ihr anrechenbares Einkommen – also das Einkommen, das nach den gesetzlichen Abzügen und Freibeträgen verbleibt – unter dem Bedarf liegt.

Allerdings können Unterhaltszahlungen hierbei eine doppelte Rolle spielen:

  • Wenn Sie Unterhaltszahlungen erhalten:
    Diese werden in der Regel als Einkommen angerechnet und erhöhen somit Ihr Gesamteinkommen. Wenn diese Zahlungen dazu führen, dass Ihr Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze liegt, besteht normalerweise kein Anspruch auf Bürgergeld.
  • Wenn Sie Unterhaltszahlungen leisten:
    Zahlungen, die Sie für den Unterhalt Ihrer Kinder oder Ex-Partner leisten, werden in der Regel als Belastung berücksichtigt und können von Ihrem Einkommen abgezogen werden. Sinkt dadurch Ihr anrechenbares Einkommen unter den festgelegten Bedarf, können Sie grundsätzlich Bürgergeld beantragen.

 

Letztlich hängt es also von Ihrer individuellen Situation ab – welche Unterhaltsleistungen Sie leisten oder erhalten und wie sich diese auf Ihr bereinigtes Einkommen auswirken. ISUV kann hier bei der Sichtung helfen und konkrete Hilfestellungen geben.

Unser Sozialrechtscoach Gordon Vett hilft beim Ausfüllen von Formularen und findet gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung für Ihren Fall – ob es um das Anmelden einer temporären Bedarfsgemeinschaft geht, um die Beantragung von Wohngeld oder um die Vermittlung eines Fachanwalts für Sozialrecht.

Temporäre Bedarfsgemeinschaft - Was bedeutet das?

Eine faire und gleichberechtigte Aufteilung der Kinderbetreuung ist nicht nur für Besserverdienende möglich. Die temporäre Bedarfsgemeinschaft kann einkommensschwachen Eltern dabei helfen, die Betreuung ihrer Kinder fair und gleichberechtigt aufzuteilen. Sie können die für ihre Trennungsfamilie, besonders für ihre Kinder, beste Lösung finden, ohne Existenzängste haben zu müssen.

Von einer temporären (also zeitweisen) Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn sich in einer Trennungsfamilie die Kinder regelmäßig wechselseitig in beiden elterlichen Haushalten aufhalten.

Um beim Jobcenter eine temporäre Bedarfsgemeinschaft anmelden zu können, braucht man eine einvernehmliche Erklärung der Eltern über die Zeiten, an denen sich die Kinder in den jeweiligen Haushalten aufhalten. ISUV-Mitglieder finden eine solche Muster-Umgangsvereinbarung im Mitgliederbereich.

Erkennt das Jobcenter die temporäre Bedarfsgemeinschaft an, erhalten die Kinder während der Zeit des Umgangs ihren anteiligen Regelsatz. Über die genauen Bestimmungen und welche Nachweise benötigt werden, können sich ISUV-Mitglieder im Mitgliederbereich informieren.

Sind Sie noch kein ISUV-Mitglied, wenden Sie sich bitte an unseren Sozialrechtscoach Gordon Vett oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft kann auch in der Übergangsphase einer Trennung hilfreich sein, wenn die finanzielle und wohnliche Situation noch nicht endgültig geregelt sind. In einem solchen Zeitraum werden die Einkommen und Ausgaben der ehemals zusammenlebenden Partner gemeinschaftlich betrachtet, was unter Umständen den Zugang zu staatlichen Leistungen wie Bürgergeld erleichtern kann. Andererseits kann das gemeinsame Bleiben in einem Haushalt helfen, Kosten zu senken und eine stabile Versorgung, insbesondere für Kinder, sicherzustellen – bis eine endgültige Trennung und eine klare Neuaufteilung des Haushalts erfolgt.

Sind Sozialhilfe und Bürgergeld nicht das Gleiche?

Nein – Sozialhilfe und Bürgergeld sind nicht dasselbe, auch wenn beide Leistungen der Sicherung eines existenzsichernden Lebensstandards dienen.

Bürgergeld ist die Bezeichnung für die Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehemals Hartz IV) und richtet sich vor allem an erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigener Kraft bestreiten können. Es umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Angebote zur beruflichen Eingliederung, geregelt im Sozialgesetzbuch II (SGB II).

Sozialhilfe hingegen fällt in den Bereich des SGB XII und richtet sich an Personen, die nicht erwerbsfähig sind oder aus anderen Gründen keinen Anspruch auf Bürgergeld haben – etwa ältere Menschen, Menschen mit dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder solche, die in besonderen Notlagen leben.

Kurz gesagt:

 

Beide Systeme verfolgen das Ziel, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, unterscheiden sich jedoch in Anspruchsgruppen, Leistungsinhalten und gesetzlichen Grundlagen.

Bürgergeld - inwiefern betrifft mich das?

Das Bürgergeld bietet eine finanzielle Grundsicherung, die insbesondere nach einer Trennung helfen kann, wenn sich Ihr Einkommen drastisch ändert oder Sie kurzfristig in eine finanzielle Notlage geraten.

Konkret bedeutet das:

  • Sicherung des Existenzminimums: Falls das Einkommen nach der Trennung nicht ausreicht, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken, hilft das Bürgergeld dabei, Ihren Lebensstandard zumindest auf einem Mindestniveau zu sichern.
  • Finanzielle Übergangsphase: Trennungen können mit erheblichen Umstellungen verbunden sein – sowohl emotional als auch finanziell. Das Bürgergeld kann als vorübergehende Unterstützung dienen, bis Sie sich finanziell neu orientieren oder wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert sind.
  • Unterstützung bei Haushaltsführung: Besonders wenn Sie plötzlich allein für den Unterhalt des Haushalts und ggf. auch für Kinder verantwortlich sind, kann das Bürgergeld dazu beitragen, dass Sie die notwendigen Ausgaben für Wohnen, Nahrung und andere lebensnotwendige Dinge decken können.

 

Insgesamt hilft das Bürgergeld dabei, die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung abzufedern und Ihnen einen finanziellen Puffer zu verschaffen, während Sie Ihre neue Lebenssituation stabilisieren.

Wohngeld

Für einkommensschwache Trennungseltern, die beabsichtigen, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, gilt es in jedem Fall darauf zu achten, eine Umgangsvereinbarung und die Höhe des zu zahlenden Unterhalts mit anzugeben. Denn Umgangskinder sind Haushaltsmitglieder. Diese erhöhen den Leistungsanspruch und der zu zahlende Unterhalt mindert das zu berücksichtigende Einkommen und erhöht ebenfalls den Anspruch auf Wohngeld.

Trennungs- und Scheidungsarmut

Trennungs- und Scheidungsarmut bezeichnet die finanzielle Notlage, in die viele Familien oder einzelne Elternteile nach einer Trennung oder Scheidung geraten. Dabei sinkt oft das gemeinsame Haushaltseinkommen, und es gehen Vorteile verloren, die in einer Partnerschaft oder einem gemeinsamen Haushalt vorhanden sind. Dies führt häufig dazu, dass insbesondere die finanziell schwächere Partner:in in eine Situation gerät, in der sie trotz Unterhaltszahlungen nicht ihren bisherigen Lebensstandard halten können.

Auch diejenigen, die Unterhalt zahlen, können betroffen sein. Denn auch der zahlende Partner verliert den Vorteil eines geteilten Haushalts und muss zusätzlich zu seinem eigenen Lebensunterhalt oft hohe Zahlungen leisten. Dies kann zu einer erheblichen Reduktion des verfügbaren Einkommens führen und ihn oder sie in finanzielle Schwierigkeiten bringen, wenn das Gesamteinkommen ohnehin knapp bemessen ist.

Einkommensergänzende Sozialleistungen können unterhaltspflichtigen Elternteilen dabei helfen, finanzielle Härten abzufedern, die entstehen, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Mehrfachbelastung aus Unterhaltszahlungen, eigenen Lebenshaltungskosten und Umgangskosten zu stemmen.

So müssen keine Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse gemacht werden oder auf Umgang verzichtet werden, wenn das Geld nicht reicht.

Weiterführende Informationen zu Wohngeld & Co.

Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft wird beim Jobcenter angemeldet.

 

Um beim Jobcenter eine temporäre Bedarfsgemeinschaft anmelden zu können, braucht man eine einvernehmliche Erklärung der Eltern über die Zeiten, an denen sich die Kinder in den jeweiligen Haushalten aufhalten. ISUV-Mitglieder finden eine solche Muster-Umgangsvereinbarung im Mitgliederbereich.

Erkennt das Jobcenter die temporäre Bedarfsgemeinschaft an, erhalten die Kinder während der Zeit des Umgangs ihren anteiligen Regelsatz. Über die genauen Bestimmungen und welche Nachweise benötigt werden, können sich ISUV-Mitglieder im Mitgliederbereich informieren.

Unterhaltspflichtige, die um die 2000 Euro oder weniger verdienen, sollten prüfen, ob sie eine temporäre Bedarfsgemeinschaft anmelden können. Diese zeitweise Bedarfsgemeinschaft ist eine besondere Form der Bedarfsgemeinschaft.

Von einer temporären Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn:

  • die Eltern eines minderjährigen Kindes getrennt leben und
  • das minderjährige Kind sich regelmäßig wechselseitig in beiden elterlichen Haushalten aufhält,

Damit ist gewährleistet, dass das Umgangsrecht wahrgenommen werden kann.

Wann ist eine Temporäre Bedarfsgemeinschaft möglich?

Diese ist immer dann möglich, wenn sich die Eltern bei der Betreuung der Kinder darauf einigen, dass die Aufteilung der Betreuung mindestens 60% zu 40% beträgt.

Welche Zeiträume sind für die Temporäre Bedarfsgemeinschaft wichtig?

Durch Fremdbetreuung kann es sein, dass kein Elternteil mehr als 12 Stunden betreut. In diesem Fall besteht eine temporäre Bedarfsgemeinschaft auch an Tagen, an denen sich das Kind weniger als zwölf Stunden bei dem umgangsberechtigten Elternteil aufhält, wenn die Aufenthaltsdauer dort jedenfalls länger ist als bei dem anderen Elternteil.

SG Mainz v. 05.04.2012 Aktz. S 3 AS 312/11

Bei der Formulierung „Kind wechselt mit Beginn der Schulzeit in den Haushalt von XY“ wird die Schulzeit zur Betreuungszeit von XY. Dieser ist dann auch bei Schulausfall oder Krankheit des Kindes zuständig. So wird auch ein Freitag zum Umgangstag und wird im Regelsatz berücksichtigt. Solche Formulierungen empfehlen sich besonders, wenn der überwiegend betreuende Elternteil kein Bürgergeld bezieht und die 30 Tage Regelsatz nicht untereinander verteilt werden. Vom Wohngeld, Kindergeld, Unterhalt oder Kinderzuschlag wird nichts abgezogen.

Welche Kosten können durch die Temporäre Bedarfsgemeinschaft geltend gemacht werden?

Die Kosten des Zusammenlebens, wie die Kosten des täglichen Bedarfs über den Regelsatz und die Kosten der Unterkunft.

Welche Nachweise müssen für den Antrag auf eine Temporäre Bedarfsgemeinschaft vorgelegt werden?

Alle Einkommensbelege und die Belege für die Ausgaben nebst Verträgen oder Kontoauszügen.

Des Weiteren:

  • eine einvernehmliche Erklärung der Eltern über die Zeit, an denen sich die Kinder in den jeweiligen Haushalten aufhalten, oder
  • eine Bestätigung vom Jugendamt, oder
  • ein Gerichtsbeschluss oder
  • in besonderen Situationen eine eidesstattliche Versicherung

    Die Kinder erhalten während der Zeit ihren anteiligen Regelsatz.

Wird das Kinderzimmer berücksichtigt?

Sofern Kinder regelmäßig im Haushalt der leistungsberechtigten Person wohnen und eine so genannte „temporäre Bedarfsgemeinschaft“ zur Ausübung des Umgangsrechts nach den dazu von der Bundesagentur für Arbeit erlassenen Hinweisen zu § 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch anerkannt wurde, ist der entsprechend erhöhte Bedarf für Unterkunft und Heizung anzuerkennen.

Die Basis der temporären Bedarfsgemeinschaft legte das Bundessozialgericht mit dem Urteil vom 07.11.2006, – B 7b AS 14/06 R und 02.07.2009 – B 14 AS 75/08 R. fest.

 

Bezüglich Umgang wird festgehalten:

„Diese Auslegung des Paragrafen 7 Absatz 3 Nr. 4 SGB II, die eine SGB II immanente Lösung des Problems der Umgangskosten sicherstellt, ist angesichts der besonderen Förderungspflicht des Staates nach Art. 6 Absatz 1 des Grundgesetzes geboten.“

Bezüglich Bedarfsgemeinschaft wird festgehalten:

„Eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft mit dem Umgangsberechtigten Elternteil besteht grundsätzlich für jeden Kalendertag, an dem sich das Kind überwiegend dort aufhält. Hierfür kann i.d.R. ausschlaggebend sein, wo sich das Kind länger als 12 Stunden bezogen auf den Kalendertag aufhält.

Normativer Anhaltspunkt dafür ist die Regelung des Paragrafen 41 Absatz 1 Satz 1 SGB II, wonach der Anspruch auf Sicherung des Lebensunterhaltes für jeden Kalendertag besteht. Ein Kalendertag ist damit die im Gesetz vorgesehene kleinste Einheit, für die Ansprüche auf Leistungen für den Lebensunterhalt bestehen und entsprechende Leistungen bemessen werden können. Dass bei dieser Auslegung der Vorschrift bestimmte Teilbereiche tatsächlich ungedeckt bleiben (können), weil einzelne Mahlzeiten an Tagen bestritten werden müssen, an denen sich das Kind nicht überwiegend in der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft aufhält, ist dem System der Pauschalierung der Regelleistung geschuldet und hinzunehmen, zumal andererseits (volle) Leistungen auch für die Tage zu gewähren sind, an denen die Kinder sich nicht durchgängig beim umgangsberechtigten Elternteil aufhalten.“

Die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft stellen über ihren Vertreter, den umgangsberechtigten Elternteil, unter Vorlage eines Unterhaltstitels, also eines familiengerichtlichen Beschlusses oder einer notariellen Unterhaltsvereinbarung einen Antrag auf Bewilligung des Bürgergelds.

Die Bewilligung des Bürgergelds für temporäre Bedarfsgemeinschaften setzt zunächst eine Bedarfslage voraus, die sich an der Höhe der zustehenden Leistungen für die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft orientiert.

 

Hierbei gelten anteilig an dem zeitlichen Umfang der Betreuung der Kinder anteilige Bedarfssätze, wie z. B. ein Anteil von 40% der Regelleistungen bei einem asymmetrischen Wechselmodell, dass eine Betreuung im Verhältnis von 40% durch den einen Elternteil und von 60% durch den anderen Elternteil beinhaltet. Ebenso werden die Mietanteile und damit die Kosten der Unterkunft anteilig für alle Mitglieder ermittelt.

Für die Kosten der Unterkunft sind vom Jobcenter die Miete und die Nebenkosten mit Ausnahme der Stromkosten, die über den Regelsatz zu zahlen sind, zu bewilligen.

 

Nicht berücksichtigt sind hierbei weitere Einzelpositionen, wie z.B. der Mehrbedarf für die Kinderbetreuung.

Die Details sind in der Praxis unter Berücksichtigung aller Einkünfte und der Vorlage aller Unterlagen zu ermitteln.

Beide Elternteile, sowohl der unterhaltspflichtige Elternteil, der über ein gehobenes Nettoeinkommen verfügt, als auch der andere Elternteil, sollten einen Antrag auf Bewilligung von Leistungen stellen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil durch die Unterhaltszahlungen nur noch über ein Einkommen verfügt, das knapp über dem Selbstbehalt liegt.

In jedem Fall ist die Vorlage eines Unterhaltstitels erforderlich. Daher sollten die Eltern nicht nur die Betreuungszeiten regeln, sondern auch notariell den mit diesem Betreuungsmodell verbundenen Unterhalt klären und regeln.

Der Bedarf entfällt mit einem höheren Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder bei Auszug der Kinder. In jedem Fall ist jede Änderung in den finanziellen Verhältnissen im Rahmen des Unterhalts auch für die Frage nach der Bedürftigkeit relevant.

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