Stellungnahme des ISUV e.V. zum Gesetzentwurf Eckpunktepapier „Modernisierung des Unterhaltsrechts“

ISUV Stellungnahme zum Unterhaltsrecht: Text vor dem Reichstag, Familienrecht, Scheidung, Unterhalt, Beratung, Logo ISUV e.V.

Wir begrüßen die „Eckpunkte“ des Bundesjustizministers Buschmann ausdrücklich. Sie enthalten viele konkrete und wichtige Reformaspekte. Aktuell sind wir weiterhin dabei, die Eckpunkte in all ihren Aspekten mit Experten und in ständigem Austausch mit unseren Mitgliedern aufzuarbeiten und haben dazu auch einige Stellungnahmen in Form von Pressemitteilungen verfasst, die wir hier für Sie zusammenfassen. Es werden weitere folgen. Die folgende Stellungnahme besteht aus den „Eckpunkten“ einer verbandsinternen Diskussion.

 

Wir begrüßen folgende Regelungen, die wir schon länger gefordert haben:

 

  • Die Maxime der Reform ist integrativ: beide Elternteile betreuen, beide bezahlen Unterhalt. Das muss Leitgedanke aller weiteren Reformschritte sein.
  • Die Ankündigung, dass Mindestunterhalt und Selbstbehalt künftig parallel festgelegt werden, halten wir für sehr wichtig und begrüßen sie.
  • Wir begrüßen die Regionalisierung der Wohnkosten. Da diese sich künftig am Wohngeldgesetz und dem regionalen Mietspiegel orientieren sollen, wird es keinen bundeseinheitlichen und damit einen gerechteren Selbstbehalt geben.
  • Die Reform ist ein wichtiger Schritt für die Gleichbehandlung der Frau. Sie hat die Möglichkeit beruflich unabhängigere Schritte zu gehen. Die Reform ist vielleicht und hoffentlich ein Anstoß, schon in der Ehe die Betreuung gerechter aufzuteilen. Auch die öffentliche Diskussion darüber wird hoffentlich ein Schritt dahin sein, dass ein Wandel im gesellschaftlichen Denken eintritt.

 

Die Eckpunkte sprechen leider die entscheidenden Bedingungen für asymmetrische Betreuung nicht an, die wir seit Jahren fordern.

 

  1. Die volle Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern ist notwendig, um Kinderarmut und schließlich Altersarmut zu vermeiden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Paare sich trennen und mehr Kosten entstehen. Nur bei 27 Prozent gemischtgeschlechtlicher Paare sind Vater und Mutter voll erwerbstätig. Das ist zu wenig. Insbesondere wenn man die gegenwärtige Kostenexplosion bei Mieten, Energie, Lebensmitteln berücksichtigt, ist eine Ausweitung der Berufstätigkeit dringend erforderlich. ISUV fordert mehr Information, Aufklärung, Anreize für die Motivation zu voller Erwerbstätigkeit beider Elternteile.Wenn ein funktionierendes asymmetrisches Wechselmodell Realität werden und beiden Elternteilen genügend Haushaltseinkommen zur Verfügung stehen soll, dann müssen 90 Prozent der Trennungseltern mittelfristig voll berufstätig sein. Das muss nach unserer Auffassung und Erfahrung so direkt angesprochen werden.

 

  1. Für alle unterhaltspflichtigen mitbetreuenden Elternteile sollte es weitere Kompensationen geben. In den Sommerferien sollte der Kindesunterhalt entsprechend der Betreuungszeit reduziert werden – ein Ferienbonus für betreuende Unterhaltspflichtige. Aber auch für Steuerfreibeträge und die Neuordnung der Steuerklassen müssen unserer Auffassung hier seitens des Justizministeriums Impulse gesetzt werden.

 

  1. Es ist ebenfalls wichtig, dass neben den rechtlichen Neuerungen flankierende soziale Maßnahmen mitgedacht werden, wie Mediation, vor allem Coaching, Betreuung in KITAS, Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, Förderung der Berufstätigkeit beider Elternteile.

 

  1. Gerade mit Coaching hat ISUV sehr gute Erfahrungen gemacht und überraschend viele Eltern zu einvernehmlichen Scheidungsvereinbarungen bewegt. Wir würden gerne mehr Coaching anbieten, die Nachfrage ist da, aber uns fehlen die finanziellen Mittel.

 

  1. Auch der angemessene Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners bleibt in den Eckpunkten noch vage. Der Bedarf des Kindes und der des Schuldners sind gleichberechtigt. Beide Bedarfe sind von einem Einkommen zu befriedigen. Das Einkommen ist also angemessen zwischen Kind und unterhaltspflichtigen Elternteil aufzuteilen. Dieser Aspekt sollte in den Mittelpunkt gestellt werden.

 

  1. Bei der Berechnung des Unterhalts sollte das Einkommen des hauptbetreuenden Elternteils mitberücksichtigt werden – und zwar nicht nur bei der Berechnung im asymmetrischen Wechselmodell, sondern auch bei der Unterhaltsberechnung im Residenzmodell. Auf diese Art wird das Gerechtigkeitsgefühl beider Elternteile berücksichtigt.

 

Welchen Forderungen/Regelungen der Eckpunkte stimmen wir zu, wo sehen wir noch Gesprächsbedarf für mögliche Verbesserungen:

 

  1. Gesprächsbedarf bei Betreuung
  • in Bezug auf Ausgleich für Betreuung
  • Verteilung des Kindergeldes
  • Kriterien der Anrechnung von Betreuung

 

  1. Gesprächsbedarf Selbstbehalt
  • – Verbesserung beim Selbstbehalt durch Eckpunkte
  • – Offene Frage: angemessene Wohnung – angemessene Betreuung
  • – Offene Frage: Lohnabstandsgebot
  • – Offene Frage: Angemessene Höhe des Selbstbehaltes

 

  1. Sozialer Brennpunkt: Bürgergeld – Unterhalt – Selbstbehalt
  • Viele, wirklich viele Unterhaltspflichtige fragen sich und kritisieren. Beispielhaft haben wir hier zwei Zitate, die sich auf unserer Facebook-Präsenz finden, für Sie herangezogen: „Bei 2.300€ netto und Unterhalt für zwei Kinder bleiben mir 1.444€. Das sind 74€ über dem Selbstbehalt. Nun rechne ich noch die Kosten für den Arbeitsweg ab. Dann falle ich unter den SB. Und nächstes Jahr steigt der Unterhalt auch wieder. Unabhängig von meiner Gehaltsentwicklung. Warum sollte ich da also noch Vollzeit arbeiten geben?“
  • „Ich habe mehr als den Selbstbehalt, hab mich vom Amt nicht über den Tisch ziehen lassen. Von dem Geld kann man zwar halbwegs leben, sich aber nicht weiterentwickeln. Wollen wir hoffen, dass mit der Erhöhung des Bürgergelds auch der Selbstbehalt dementsprechend erhöht wird. Es kann nicht angehen, dass jemand, der sein Leben auf dem Sofa vor der Glotze verbringt, fast so viel Geld vom Staat kriegt wie man malochenden Unterhaltspflichtigen als Selbstbehalt lässt.“
  • Es handelt sich um eine Frage mit enormer politischer Sprengkraft: Wenn trotz voller Berufstätigkeit vielen(!) Unterhaltsschuldnerinnen und Unterhaltsschuldnern nicht mehr viel mehr bleibt als Bürgergeldempfängern.

 

  1. Düsseldorfer Tabelle – übergangen in den Eckpunkten
  • Die Düsseldorfer Tabelle steht seit Jahren in vielfacher Kritik – bei Betroffenen, aber auch bei Fachleuten. Umso mehr verwundert es, dass die Tabelle einfach übergangen und nicht in Frage gestellt wird. Die Düsseldorfer Tabelle (DTB) ist in einer Schieflage – das wissen alle, das beklagen alle, Fachleute und Betroffene. Die Eckpunkte hinterfragen trotzdem die DTB nicht. Man hat sich an die DTB gewöhnt, es ist einfach bequem für Anwälte und Richter so weiterzumachen, auch wenn die Tabelle Schwächen hat. Sie ist in Bezug auf die soziale Realität in Schieflage, produziert daher Ungerechtigkeiten und entspricht auch nicht dem Gesetz.

 

  1. Kindergrundsicherung und Kindesunterhalt
  • Die Schnittstellen zwischen Kindergrundsicherung und Kindesunterhalt müssen herausgestellt und offengelegt werden. Betroffene Elternteile – Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige – müssen wissen, ob, wo und wann sie Ansprüche auf soziale Leistungen haben. In der DTB wurden einfach die Veränderungen im Lohngefüge, die Ausbreitung des Niedriglohnsektors nicht berücksichtigt. Es wird noch mehr Mangelfälle geben, was können betroffene Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte von der Kindergrundsicherung erwarten? Wenn der Selbstbehalt mit dem Mindestunterhalt festgelegt wird, ist auf das Lohnabstandsgebot zu achten: Leistung muss sich eindeutig lohnen.

 

  1. Veränderungen beim Betreuungsunterhalt in nichtehelichen
  • Lebensgemeinschaften: Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass sich Regelungen für eheliche Paare und nichteheliche Paare unterscheiden sollten. Ehe ist auf Sicherheit aus, während nichteheliche Partnerschaften bewusst sich den familienrechtlichen Regelungen entziehen wollen. Daher ist eine Differenzierung konsequent. Wenn nun der Betreuungsunterhalt dem ehelichen Unterhalt angepasst wird, so sollte die „Anpassung“ dann auch beim Sorge- und Umgangsrecht gelten. Das heißt auch für Väter nichtehelicher Kinder: Gemeinsame elterliche Sorge ab Geburt und Feststehen der Vaterschaft. Ansonsten ist die Reform des Betreuungsunterhalts einseitig.

 

Zusammenfassung

Für ISUV ist wichtig, dass die Reform unbedingt als Möglichkeit genutzt werden sollte, zu verhindern, dass die Kinder im Rahmen der Trennung einen Elternteil verlieren. Wir fordern eine Verbundlösung von Betreuung und Unterhalt gemäß der Maxime: Beide betreuen, beide bezahlen. Die Reform kann nur erfolgreich sein und befriedend wirken, wenn auf Einvernehmen der Elternteile gesetzt wird. Streit lässt sich familienrechtlich zwar unterdrücken, aber nicht lösen. Familiengerichte haben immer nur die zweitbeste Lösung, die beste Lösung kennen die Eltern selbst. Funktionierende Umgangs- und Unterhaltsvereinbarungen, die allen Akteuren möglichst gerecht werden, sind so individuell wie Trennungsfamilien. Die Reform sollte Impulse für Verhandlungslösungen der Eltern geben. Bisher sieht das Familienrecht nur den teuren Weg über Familiengericht und Anwälte vor. Verhandlungslösungen der Trennungseltern aber dienen nicht zuletzt dem Kindeswohl. Niederschwelliges Coaching, wie wir es bei ISUV anbieten, kann Gerichtsverfahren vermeiden und die Eltern in Kommunikation halten.