Unterhalt richtig zahlen – und steuerlich nichts verschenken
Ein Thema, das wenige auf dem Schirm haben, weil es sich unspektakulär anhört: die steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen. Dabei lohnt sich ein genauer Blick gerade jetzt – nicht rückwirkend, sondern für das laufende Jahr.
Realsplitting: Das gilt 2026
Beim sogenannten Realsplitting können Unterhaltszahlungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten bis zu 13.805 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Voraussetzung ist grundsätzlich die Zustimmung der unterhaltsberechtigten Person. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich der Höchstbetrag um übernommene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Unterhaltsleistungen stattdessen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Hier gelten allerdings andere Voraussetzungen als beim Realsplitting. Insbesondere darf für die unterhaltene Person grundsätzlich kein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bestehen. Auch eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person können den abziehbaren Betrag mindern.
Bargeld kann den Steuerabzug kosten
Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten strengere Anforderungen an den Nachweis bestimmter Unterhaltszahlungen. Geldzuwendungen, die steuerlich als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden sollen, müssen grundsätzlich durch Überweisung auf ein Konto der unterstützten Person erfolgen.
Barzahlungen werden hierfür grundsätzlich nicht mehr anerkannt – selbst dann nicht, wenn die Zahlung anderweitig dokumentiert werden kann.
Wer Unterhalt bislang bar zahlt und die Zahlungen steuerlich geltend machen möchte, sollte deshalb prüfen, ob künftig eine Überweisung erforderlich ist. Entscheidend ist die Zahlungsweise zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung – eine spätere Dokumentation kann eine Barzahlung nicht nachträglich in eine Überweisung verwandeln.

Steuererklärung für 2025 noch offen?
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und die maßgebliche Frist versäumt hat, sollte die Erklärung möglichst zeitnah nachreichen.
Je nach Einzelfall kann bei verspäteter Abgabe ein Verspätungszuschlag entstehen. Deshalb empfiehlt es sich, eine noch ausstehende Steuererklärung nicht weiter aufzuschieben.
Ehegattensplitting: Was gilt aktuell?
Wer über eine Wiederheirat nachdenkt: Auch das Ehegattensplitting selbst steht politisch immer wieder zur Diskussion. Solange keine gesetzliche Neuregelung beschlossen ist, gelten jedoch die bisherigen Regelungen weiter.
Wir behalten die Entwicklungen im Blick und informieren, sobald sich hier etwas Konkretes ändert.
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