Zwei Elternhäuser – und plötzlich eine Steuerforderung

taz-Artikel: Wenn das Kinderzimmer plötzlich Zweitwohnungssteuer kostet – Zwei Elternhäuser und Steuerforderung nach Trennung.

Seit seiner Kindheit lebt ein junger Berliner abwechselnd bei seinen getrennten Eltern. Mit der Volljährigkeit kommt die Rechnung: rund 1.640 Euro Zweitwohnungsteuer – obwohl er mietfrei in seinen Elternhäusern wohnt. Die taz berichtet am 7. Oktober über den Fall und unterschiedliche Regelungen der Kommunen. ISUV-Bundesvorsitzende Melanie Ulbrich kritisiert im Beitrag, dass junge Erwachsene wegen ihres auf zwei Haushalte verteilten familiären Zuhauses steuerlich belastet werden.

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