Trennung, Scheidung, Unterhalt

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Zugewinn- und Versorgungsausgleich

Sowohl dem Zugewinn- als auch dem Versorgungsausgleich liegt grundsätzlich die Idee zu Grunde, beide Ehegatten in gleicher Weise an dem während der Ehe Erwirtschafteten teilhaben zu lassen.

Während sich der Zugewinnausgleich dadurch auszeichnet, dass ein möglicherweise ungleicher Vermögenszuwachs während der Ehe bei einer Scheidung ausgeglichen wird, handelt es sich beim Versorgungsausgleich um den Ausgleich der während der Ehe beiderseits erworbenen Rentenanwartschaften oder anderen Versorgungsleistungen im Alter oder bei einer verminderten Erwerbsfähigkeit.

Der Zugewinnausgleich zählt nicht zu den Dingen, die zwingend geregelt werden müssen, um eine Scheidung zum Abschluss zu bringen, der Versorgungsausgleich hingegen wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens automatisch vom zuständigen Familiengericht geprüft und in das Scheidungsverfahren einbezogen.

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