Trennungsunterhalt
Von dem Moment an, in dem sich Eheleute räumlich getrennt haben, bis zur rechtskräftigen Scheidung hat der wirtschaftlich schwächere Ehepartner Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser Anspruch auf Trennungsunterhalt endet in dem Moment, in dem die Scheidung rechtskräftig geworden ist.
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