Unsere Pressemitteilung zum Versorgungsausgleich ist von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) aufgegriffen und bundesweit über den dpa-Ticker verbreitet worden. Damit hat das Thema eine beachtliche mediale Reichweite erzielt.
Besonders treffend stellt n-tv die von ISUV aufgezeigte Problematik dar: Stirbt der frühere Ehepartner und hat höchstens 36 Monate Leistungen aus den übertragenen Rentenanrechten bezogen, kann die Kürzung unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig gemacht werden. Wichtig: Das geschieht nicht automatisch – Betroffene müssen selbst einen Antrag stellen.
Die dpa-Meldung wurde darüber hinaus unter anderem von Handelsblatt, WirtschaftsWoche, t-online, Frankfurter Neue Presse/Gießener Allgemeine, Neue Westfälische, FLZ, Borkener Zeitung sowie weiteren Regionalmedien übernommen.
Damit hat unsere Pressearbeit ein Thema bundesweit sichtbar gemacht, das viele Geschiedene betrifft, über das aber bislang nur wenig bekannt ist.
Zum Beitrag bei n-tv: „Ex-Partner verstorben? Gibt es Rentenpunkte wieder zurück?“