In einem aktuellen Zeitungsartikel wurde die Situation eines getrennt erziehenden Vaters aufgegriffen, der trotz umfangreicher Betreuung seiner Tochter finanziell stark belastet wird. Die Journalistin wandte sich im Zuge der Recherchen an den ISUV, um die strukturellen Ursachen dieser Problematik fachlich einzuordnen. Unsere Bundesvorsitzende Melanie Ulbrich konnte dabei zentrale Punkte zur bestehenden Rechtslage und zum Reformbedarf erläutern.
Ulbrich machte deutlich, dass viele Betroffene mit ähnlichen Herausforderungen kämpfen. Sie erklärte:
„Richterinnen und Richter haben einen großen Ermessensspielraum, und das Umgangsrecht wird bei uns noch wie in den 1950er-Jahren gedacht.“
Das derzeitige System orientiere sich weiterhin am traditionellen Familienmodell mit einem hauptverdienenden Elternteil – meist dem Vater.
„Unser Umgangs- und vor allem das Unterhaltsrecht ist noch so strukturiert. Auch die Düsseldorfer Tabelle geht immer von einem Hauptverdiener aus.“
Im Artikel wird aufgezeigt, dass gerade im asymmetrischen Wechselmodell erhebliche Ungerechtigkeiten entstehen können. Der ISUV fordert seit Langem, dass sowohl die Betreuungsanteile als auch die finanziellen Leistungen beider Elternteile angemessen berücksichtigt werden. Die von der früheren Bundesregierung angekündigten Reformen liegen derzeit jedoch auf Eis, was die Problematik weiter verschärft.
Für besonders stark belastete Eltern weist Ulbrich zudem auf mögliche Entlastungen hin:
„Ich empfehle, notfalls mit dem Kind eine temporäre Bedarfsgemeinschaft zu bilden und Bürgergeld oder einen Wohnkostenzuschuss zu beantragen. Das ist ihr gutes Recht.“
Der ISUV unterstützt Betroffene hierbei auf Wunsch individuell.
Wir freuen uns, dass unsere Expertise in der Berichterstattung berücksichtigt wurde, und setzen uns weiterhin aktiv für ein modernes, gerechtes Unterhaltsrecht ein. Den Artikel finden Sie online leider nur hinter einer Bezahlschranke: Unterhalt in Rehfelde: Vater kämpft ums Geld, wie geht es für ihn weiter? | moz.de