Liebes Familienrecht, mein Ex-Mann ist inzwischen verstorben. Meine Rente bleibt gekürzt, weil mir niemand sagt, dass ich einen Antrag stellen könnte.
Karin, 72Höchste Zeit
für ein Familienrecht
von HEUTE.
Trennungsfamilien leben heute vielfältiger als vor 50 Jahren. Viele Regeln im Familienrecht folgen noch immer einer anderen Lebensrealität. Wir zeigen, wo das System nicht mehr passt und was sich ändern muss.
Was sich ändern mussund warum Unterstützung besprechenhoechste-zeit@isuv.de
Das Familienrecht muss abbilden, wie Familien heute leben.
Rund 1,7 Millionen Haushalte mit nur einem Elternteil organisieren Betreuung, Verantwortung und Alltag auf sehr unterschiedliche Weise. Das Familienrecht orientiert sich in wichtigen Bereichen noch an einem einfachen Leitbild: Ein Elternteil betreut, der andere zahlt.
Dieses Modell passt weiterhin zu vielen Familien. Es bildet aber nicht mehr alle Lebensrealitäten ab. Viele getrennte Eltern teilen Betreuung und Verantwortung in unterschiedlichem Umfang. Kinder leben regelmäßig in zwei Haushalten. Beide Eltern halten Wohnraum vor, übernehmen Kosten und organisieren den Alltag.
Ein zentraler Reformbereich ist das Unterhaltsrecht. ISUV setzt sich nicht für ein vorgeschriebenes Betreuungsmodell ein. Das Recht muss unterschiedliche Modelle fair abbilden.
Eine faire Reform muss unterschiedlichen Familienkonstellationen gerecht werden.
Sie muss erhebliche Mitbetreuung anerkennen, ohne die Hauptbetreuung zu schwächen. Und sie darf Familien kein einheitliches Betreuungsmodell vorschreiben.
Kein Modell für alle.
Maßstab sind die Bedürfnisse des Kindes und die konkrete Situation der Familie.
Hauptbetreuung absichern.
Mindestunterhalt und verlässlich übernommene Hauptverantwortung dürfen nicht geschwächt werden.
Verantwortung anerkennen.
Entlastung setzt tatsächliche Alltags- und Sorgeverantwortung voraus – nicht nur zusätzliche Umgangstage.
Was sich ändern muss.
Die folgenden fünf Bereiche zeigen, wo die heutigen Regeln nicht mehr passen. Ein Klick öffnet Alltagssituation, Reformvorschlag und fachliche Grundlage.
1 · Betreuung und Unterhalt gemeinsam reformieren.
- Wo das Problem liegt
- Zwischen klassischem Umgang und annähernd hälftiger Betreuung gibt es viele Abstufungen. Das Recht reagiert darauf bislang nur begrenzt.
- Was sich ändern sollte
- Erhebliche Mitbetreuung soll stufenweise berücksichtigt werden. ISUV schlägt eine gleitende Unterhaltsanpassung ab einem Betreuungsanteil von 30 Prozent vor. Zugleich muss die Hauptbetreuung verlässlich abgesichert bleiben.
- Fachliche Grundlage
- Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen untersucht stufenfähige Modelle für asymmetrisch geteilte Betreuung. Auch das Bundesjustizministerium hat den Reformbedarf bei erheblicher Mitbetreuung benannt.
- Internationaler Hinweis
- Ein kurzes Länderbeispiel kann ergänzend zeigen, dass Betreuungsanteile auch unterhalb von 50 Prozent differenziert berücksichtigt werden.
2 · Betreuung, Sorgearbeit und Einkommen berücksichtigen.
- Wo das Problem liegt
- Arzttermine, Schulkommunikation, Kleidung, Krankheit, Ferienplanung und organisatorische Verantwortung lassen sich nicht allein an Übernachtungen ablesen.
- Was sich ändern sollte
- Betreuungstage, tatsächlich geleistete Sorgearbeit und die Leistungsfähigkeit beider Eltern gehören in eine nachvollziehbare Gesamtbetrachtung. Es gilt: keine Entlastung ohne übernommene Verantwortung.
- Fachliche Grundlage
- Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen, Zehnter Familienbericht und ergänzende Fachquellen zu Care-Arbeit und wirtschaftlichen Folgen.
3 · Zwei Haushalte und reale Kinderkosten anerkennen.
- Wo das Problem liegt
- Ein Kind braucht in beiden Haushalten Platz, Kleidung und einen verlässlichen Alltag. Hinzu kommen Ausgaben wie Klassenfahrt, Zahnspange, Sportverein oder digitale Ausstattung.
- Was sich ändern sollte
- Wohnmehrbedarf und weitere reale Kosten zweier Haushalte müssen angemessen berücksichtigt werden. Ein gemeinsamer, transparenter Kindeskostentopf ist ein möglicher Vorschlag des ISUV für klar definierte Zusatzkosten.
- Fachliche Grundlage
- Der Wissenschaftliche Beirat beschreibt Wohnkosten als Fixkosten und entwickelt Modelle zum Wohnmehrbedarf.
4 · Steuer- und Sozialrecht an die Betreuungsrealität anpassen.
- Wo das Problem liegt
- Auch bei geteilter oder erheblicher Mitbetreuung entstehen Alltag und Kosten in zwei Haushalten. Steuerliche Entlastungen und sozialrechtliche Leistungen sind jedoch häufig nur einem Elternteil zugeordnet.
- Was sich ändern sollte
- Entlastungsbetrag, Umgangs- und Fahrtkosten sowie sozialrechtliche Leistungen sollen unterschiedliche Betreuungsmodelle und tatsächliche Kosten besser abbilden.
- Fachliche Grundlage
- Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, Familienberichte und weitere steuer- und sozialrechtliche Fachquellen.
5 · Regeln verständlicher und gesetzlich klarer machen.
- Wo das Problem liegt
- Unterhalt, Umgang, Kindergeld, Steuerrecht, Sozialleistungen und die Düsseldorfer Tabelle greifen ineinander. Viele Eltern müssen dieses System mitten in einer Lebenskrise verstehen.
- Was sich ändern sollte
- Die wesentlichen Regeln der Unterhaltsberechnung sollten transparent und gesetzlich nachvollziehbar geregelt sein. Frühzeitige, verständliche Information für beide Eltern kann Konflikte vermeiden.
- Fachliche Grundlage
- BMJ-Reformdebatte, fachliche Stellungnahmen zur Düsseldorfer Tabelle, DIJuF und Erfahrungen aus Rechtspraxis und Beratung.
„Gerecht ist nicht weniger Unterhalt. Gerecht ist genauer Unterhalt.“
Seriöse Reformvorschläge liegen längst vor.
Die Kampagne knüpft an eine seit Jahren geführte wissenschaftliche und politische Diskussion an. Sie macht bestehende fachliche Vorschläge und weiterhin offene Reformfragen verständlich.
Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen
Das Gutachten „Gemeinsam getrennt erziehen“ untersucht Betreuungsarrangements, stufenweise Unterhaltsmodelle, Wohnmehrbedarf und die Folgen harter Schwellen.
Bundesministerium der Justiz
Die Reformdiagnose benennt selbst, dass das Leitbild „Einer betreut, einer zahlt“ für viele Familien nicht mehr passend ist.
Familienberichte und weitere Studien
Sie beschreiben die Vielfalt von Trennungsfamilien, wirtschaftliche Belastungen und die Bedeutung gemeinsamer Elternverantwortung.
So leben Trennungsfamilien heute.
Menschen berichten, wie sie Betreuung, Verantwortung und Kosten organisieren – und an welchen Stellen die geltenden Regeln ihren Alltag nicht ausreichend abbilden.
1977 war der Walkman in Entwicklung. Im selben Jahr bekam das Unterhaltsrecht seine Form. Der Walkman steht im Museum, das Recht gilt bis heute und bestimmt unseren Alltag. Findest du das zeitgemäß?
Fachlicher Hintergrund
1977 trat die große Reform des Ehe- und Familienrechts in Kraft, 2008 folgte die letzte umfassende Unterhaltsrechtsreform. Für erhebliche Mitbetreuung zwischen Residenz- und Wechselmodell fehlt bis heute eine gesetzliche Berechnungsregel. Familien leben differenzierter, das Recht rechnet weiterhin in groben Kategorien.
2007 kam das erste iPhone, 2008 deine letzte große Reform. Mein iPhone hat seitdem 17 Updates bekommen. Du keins. Wir leben längst anders. Und Du tust noch so, als wäre alles beim Alten. Woran liegt das?
Fachlicher Hintergrund
Die Reform von 2008 ordnete vor allem Rangfolge, Mindestunterhalt und Eigenverantwortung neu. Wie Unterhalt bei 30, 40 oder 45 Prozent Betreuung berechnet wird, steht bis heute nicht im Gesetz. Das schafft Unsicherheit und Streit statt verlässlicher Regeln.
das Wort „Patchwork-Familie“ gibt es seit den 80ern. Wir sind eine. Millionen sind es. In dir fehlt dieses Wort bis heute. Bitte schau dir an, wie wir leben.
Fachlicher Hintergrund
§ 1687b BGB gibt Stiefeltern nur dann begrenzte Befugnisse im Alltag, wenn sie mit dem allein sorgeberechtigten Elternteil verheiratet sind und mit dem Kind zusammenleben. Wer in einer Patchworkfamilie dauerhaft Verantwortung übernimmt, bleibt rechtlich häufig ohne eigene Entscheidungsbefugnis.
Belgien prüft gleichmäßige Betreuung. Frankreich teilt bei Wechselbetreuung steuerliche Vorteile. Wir teilen längst den Alltag. Warum fehlen bei uns die Regeln?
Fachlicher Hintergrund
Belgische Gerichte müssen auf Antrag vorrangig prüfen, ob eine gleichmäßige Betreuung dem Kindeswohl entspricht. Frankreich kann bei alternierendem Aufenthalt steuerliche Kindervergünstigungen auf beide Haushalte verteilen. Deutschland hat weiterhin keine klare gesetzliche Unterhaltsregel für erhebliche asymmetrische Mitbetreuung.
hinter rund 1,7 Millionen Familien mit nur einem Elternteil im Haushalt stehen ganz unterschiedliche Lebensrealitäten. Auch Trennungsfamilien wie unsere – mit zwei Eltern, zwei Haushalten und geteilter Verantwortung. Bitte sieh uns auch.
Fachlicher Hintergrund
Der Zehnte Familienbericht nennt für 2023 rund 1,7 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. Diese Zahl ist nicht gleichbedeutend mit 1,7 Millionen Trennungsfamilien: Sie beschreibt Haushalte, nicht die gesamte Betreuungsrealität über getrennte Haushalte hinweg. Gerade diese unterschiedlichen Familienalltage sind amtlich bislang nur unvollständig sichtbar.
ich habe zwei Zimmer. Eins bei Mama. Eins bei Papa. In beiden ist mein Bett, mein Schreibtisch, meine Sachen. Du tust, als hätte ich nur eins. Aber ich habe zwei. Stimmt das nicht auch?
Fachlicher Hintergrund
Im Residenzmodell erfüllt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht grundsätzlich durch Betreuung, der andere durch Geld. Feste Kosten für Kinderzimmer, Ausstattung und Wege im zweiten Haushalt werden bei erheblicher Mitbetreuung nicht nach einer einheitlichen gesetzlichen Regel erfasst. Das Kind hat zwei Zuhause, die Rechnung oft nur eines.
ich betreue unseren Sohn an 13 von 30 Tagen. Das System macht aus mir einen Wochenend-Vater. Wir machen daraus seinen Alltag. Bitte schau hin und sei fair.
Fachlicher Hintergrund
13 von 30 Tagen entsprechen rund 43 Prozent Betreuung. Außerhalb eines paritätischen Wechselmodells bleibt der mitbetreuende Elternteil grundsätzlich barunterhaltspflichtig; eine automatische anteilige Berechnung gibt es nicht. Erhebliche Betreuung wird so nur im Einzelfall und ohne einheitliche Formel berücksichtigt.
mein Ex-Mann kennt die Klassenlehrerin, ich kenne den Kinderarzt. Er packt die Schultasche, ich hänge die Wachsmalbilder auf. Wir kümmern uns zusammen. Du kennst nur einen von uns. Bitte sieh genauer hin.
Fachlicher Hintergrund
Das geltende Unterhaltsrecht unterscheidet vor allem zwischen Barunterhalt und Betreuung. Für asymmetrisch geteilte Elternschaft gibt es keine gesetzliche Methode, die Übernachtungen, Alltagsorganisation, Krankheit, Schule und andere Care-Arbeit gemeinsam bewertet. Wer wie viel Verantwortung trägt, bleibt dadurch rechtlich schwer sichtbar.
meine Ex-Frau hält die Hauptlast des Alltags. Sie braucht Schutz. Ich mache mehr als ein Wochenend-Vater. Ich brauche Anerkennung. Warum gibst du uns beiden zu wenig?
Fachlicher Hintergrund
Der Mindestunterhalt sichert das Existenzminimum des Kindes; der hauptbetreuende Elternteil leistet seinen Beitrag grundsätzlich durch Betreuung. Für erhebliche Mitbetreuung des anderen Elternteils fehlt jedoch eine abgestufte gesetzliche Regel. So werden Schutz der Hauptbetreuung und Anerkennung realer Mitverantwortung nicht verlässlich zusammengeführt.
deine Düsseldorfer Tabelle sagt unserem Sohn, was er kosten darf. Sie fragt nicht, wo er lebt. Zwei Wohnungen, zwei Kinderzimmer, zwei Schulwege. Bitte rechne fair.
Fachlicher Hintergrund
Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, wird von den Gerichten aber bundesweit als Richtlinie genutzt. Sie bemisst den Barbedarf vor allem nach Einkommen und Alter; für erhebliche Mitbetreuung und zusätzliche Kosten in zwei Haushalten enthält sie keine einheitliche Formel. Eine zentrale Lebensrealität bleibt damit ungeregelt.
die Klassenfahrt kostet 280 Euro. Die neuen Schuhe 70. Seit unserer Trennung müssen wir bei vielen Ausgaben neu klären: Was ist im laufenden Unterhalt enthalten, was teilen wir zusätzlich? Wir würden lieber gemeinsam planen als immer wieder neu verhandeln.
Fachlicher Hintergrund
Zusätzliche und unregelmäßige Ausgaben werden je nach Art entweder vom laufenden Unterhalt erfasst oder als Mehr- beziehungsweise Sonderbedarf gesondert verteilt. Für Eltern ist diese Abgrenzung kompliziert; eine gemeinsame transparente Abrechnung sieht das Gesetz nicht vor. So entstehen leicht neue Streitpunkte über einzelne Kosten.
seit der Trennung betreuen wir beide unser Kind. Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommt trotzdem nur einer von uns. Bitte regel das fair für uns beide.
Fachlicher Hintergrund
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nach § 24b EStG auch bei paritätischer Betreuung nur einem Elternteil gewährt; der Bundesfinanzhof hat diese Zuordnung 2024 bestätigt. Zwei Haushalte können Betreuung und Kosten teilen, diese Entlastung aber nicht. Das Steuerrecht bildet die tatsächliche Aufteilung damit nur unvollständig ab.
wir hätten uns früher geeinigt, wenn uns jemand erklärt hätte, worüber wir streiten. Kannst du das nicht klarer und fairer machen?
Fachlicher Hintergrund
Eltern haben nach § 17 SGB VIII Anspruch auf Beratung; Familiengerichte können Informationsgespräche über Mediation oder Beratung anordnen. Eine frühe Beratung ist jedoch nicht automatisch in jeden Trennungsprozess eingebunden, und der Zugang unterscheidet sich regional. Dadurch kann Unterstützung erst greifen, wenn sich Konflikte bereits verfestigt haben.
bei unserer Scheidung haben wir unsere Rentenansprüche geteilt. Das war fair. Mein Ex-Mann ist inzwischen verstorben. Meine Rente kann unter bestimmten Voraussetzungen aber nur wieder ungekürzt gezahlt werden, wenn ich von seinem Tod weiß und selbst einen Antrag stelle. Warum werde ich darüber nicht informiert?
Fachlicher Hintergrund
Betroffene müssen verständlich über die Anpassungsmöglichkeiten nach dem Tod des früheren Partners informiert werden. Es sollte geprüft werden, wie verhindert werden kann, dass ein möglicher Anspruch allein daran scheitert, dass der Tod des früheren Ehepartners oder die Antragsmöglichkeit nicht bekannt sind. Zusätzlich sollte die unterschiedliche Behandlung verschiedener Versorgungssysteme überprüft werden.
meine Tochter wird 16. Ihre Schuhe werden nicht billiger. Die Klassenfahrt nicht. Das Essen nicht. Aber ausgerechnet jetzt soll der Unterhaltsvorschuss wegfallen. Warum?
Fachlicher Hintergrund
Derzeit kann Unterhaltsvorschuss unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zum 18. Geburtstag gezahlt werden. Geplant ist, den Anspruch künftig auf Kinder unter 16 Jahren zu begrenzen. Die Unterhaltslücke verschwindet dadurch nicht: Sie bleibt beim hauptbetreuenden Elternteil, beim Jugendlichen oder wird in andere Sicherungssysteme verlagert.
Was möchten Sie dem Familienrecht sagen?
Welche Regel passt nicht zu Ihrem Alltag? Was sollte sich ändern? Schreiben Sie Ihren Brief ans Familienrecht. Ausgewählte Einsendungen können Teil der Kampagne werden.
Wir beraten. Und wir mischen uns ein.
Der ISUV e. V. – Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – berät und vertritt Menschen in Trennung und Scheidung. Mütter und Väter. Bundesweit an rund 60 Kontaktstellen, getragen von über 5.000 Mitgliedern.
Wir setzen uns für ein Familienrecht ein, das unterschiedliche Familienrealitäten anerkennt und das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellt.
Kindeswohl im Mittelpunkt · kein Betreuungsmodell für alle · Schutz vor Gewalt und Kindeswohlgefährdung hat Vorrang.
Für Presse und Medien.
Wir stellen Hintergründe, Daten, Kampagnenmotive und Gesprächspartner für die Berichterstattung zur Verfügung.
Pressekontakt: presse@isuv.de
Die Kampagne unterstützen.
Fachleute, Verbände, Persönlichkeiten mit Reichweite und Medienpartner können die Kampagne auf unterschiedliche Weise unterstützen – mit einem Statement, durch Weiterverbreitung, mit einem Beitrag oder bei einem Kampagnentermin.