Schulversagen wegen familiärer Probleme: Schimpfen und Vorwürfe unangebracht
Die Zeugnisse sind nun in allen Bundesländern verteilt. Wer das Klassenziel erreicht hat, kann unbekümmert die Ferien genießen. Kindern, denen dies nicht gelang, stehen nachdenkliche Wochen bevor. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) weist darauf hin, dass unter den „Sitzenbleibern“ viele Kinder sind, die auf Grund familiärer Belastungen nicht oder nur bedingt leistungsfähig waren. „Schimpfen und Vorwürfe an Kinder seitens der Eltern, die sich im Verlauf des Schuljahres getrennt haben, sind völlig unangebracht. Vielmehr ist es jetzt Aufgabe der Eltern, sich selbst an die Brust zu schlagen, den Kindern Selbstzweifel zu nehmen und ihr Selbstbewusstsein in den Ferien wieder aufzubauen.“, fordert der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler, der selbst über viele Jahre Lehrer am Gymnasium war. Die Ferien und der gemeinsame Urlaub sollten für intensive Zuwendung genutzt werden.
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Eltern sollten gerade dann, wenn das Kind Schwierigkeiten hat, eigene Freizeitaktivitäten zurückzustellen, mehr Zeit für die Kinder opfern. Eine gemeinsame Fahrradtour mit den Kindern oder auch mal eine gemeinsame Wanderung ist sinnvoller als Kinder am Pool des Hotels abzustellen oder sie vor dem Fernseher oder am Computer zappen und klicken lassen, fordert Linsler. „Bei gemeinsamen Freizeitaktivitäten ergeben sich Gespräche, so kann man in ungezwungener Atmosphäre mit den Kindern ins Gespräch kommen“. (Linsler) Dabei sei wichtig, dem Kind zuzuhören, insbesondere dann, wenn es über Vorfälle und Schwierigkeiten in der Schule sprechen möchte.Ein weiterer Tipp des ISUV-Vorsitzenden: "Haben gerade Scheidungskinder trotz aller familiärer Probleme sich durchgebissen, haben die Kinder ein besonderes Lob und dankbar liebevolle Zuwendung verdient. Noch wichtiger ist für Kinder, dass ihnen einmal gesagt wird, dass die Liebe nicht an den Schulnoten hängt.“Gerade in den Ferien ist ein gemeinsamer Tagesablauf möglich. „Gemeinsame Unternehmungen, gemeinsame Mahlzeiten dokumentieren den Kindern Zusammenhalt und wirken stabilisierend.“ (Linsler)
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Nichts ist schlimmer für Scheidungskinder, als wenn sich die Elternteile über die Ferienregelung streiten. Der ISUV weist auf einige Grundregeln hin, die von beiden Elternteilen eingehalten werden sollten. Wie der Umgang gestaltet wird, liegt ausschließlich beim umgangsberechtigten Elternteil. Der andere sollte sich zur Vermeidung von Konflikten nicht einmischen. Eine Ferienregelung wird nur dann funktionieren, wenn zwischen Kind und umgangsberechtigten Elternteil eine gewisse Vertrautheit da ist, wenn also regelmäßig Umgang stattfindet.
Damit man keinen Reinfall erlebt, wichtig ist auch auf die notwendigen Dokumente zu achten: Pass, Medikamente, Vollmacht des anderen Elternteils, dass er mit der Reise einverstanden ist. Dies ist dann wichtig, wenn sich der eigene Familienname von dem des Kindes unterscheidet, also im Pass ein anderer Familienname steht. Sinnvoll ist daher auch eine Rückrufmöglichkeit beim anderen Elternteil mit ein zu planen, wenn es beim Grenzübertritt Probleme gibt.
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Kontakt:
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