Bundesregierung soll missbräuchlichen Abmahnungen entgegenwirken
Der Bundestag richtet eine Initiative an die Bundesregierung, in der er sie auffordert wird, bis zum 01.09.2018 einen Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vorzulegen, die auf Basis der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ergehen. Er soll regeln, dass bei nicht erheblichen und geringfügigen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung keine kostenpflichtigen Abmahnungen möglich sind.
Zum Hintergrund führen die Länder aus, dass seit Inkrafttreten der DS-GVO Ende Mai 2018 vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine fürchten, dass Anwälte auf der Grundlage der neuen Datenschutzregeln eine Flut von Abmahnungen gegen sie lostreten.
Die Regierungsfraktionen hatten deshalb um einen Kompromiss für eine entsprechende Regelung gerungen. Auf eine konkrete Klausel konnten sich CDU/CSU und SPD nicht einigen.
Um missbräuchliche Abmahnungen zu vermeiden, hatten wir uns im Vorfeld an die Regierungsfraktionen gewandt.