Trennung - und dann noch schnell das Konto leerräumen - ist das rechtens?

Ein häufiges Problem: In der Ehe hatte man ein gemeinsames Konto. Gerade am Monatsanfang, wenn die Löhne gezahlt werden, können auf dem Konto schon höhere Beträge stehen. Insbesondere kurz vor der Trennung und kurz danach ist die Verführung groß, das Konto leerzuräumen. Dass diese Handlungsweise zu großem Ärger führt, ist klar, aber ist dies rechtens?

Dazu gibt es ein Urteil des OLG Bremen:

Hat sich ein Ehepaar getrennt, so darf ein Ehepartner nur die Hälfte des Guthabens des gemeinsamen Kontos abheben. Dies gilt auch dann, wenn ein Ehepartner  nach der Trennung sich Dinge des täglichen Bedarfs anschaffen muss. Hat ein Ehepartner das Konto leergeräumt, so muss er die Hälfte des Betrages wieder zurückzahlen. Die Eheleute sind gemäß § 430 BGB an dem jeweiligen Kontostand grundsätzlich zu gleichen Teilen berechtigt. Somit sei das Guthaben nach einer Trennung regelmäßig hälftig zu teilen. Dies hat das Oberlandesgerichts Bremen (Az. 4 UF 181/13) entschieden.