Temporäre Bedarfsgemeinschaft: Wenn das Kind zwei Zuhause hat
Wenn Kinder abwechselnd bei Mutter und Vater leben, bedeutet das geteilte Erziehungsarbeit, doppelte Verantwortung – und dennoch oft einseitige finanzielle Last. Der neue ISUV-Report 178 rückt mit seinem Leitartikel zur „temporären Bedarfsgemeinschaft“ ein Thema in den Fokus, das viele getrenntlebende Eltern betrifft, vom Gesetzgeber aber weitgehend ignoriert wird.
Der Verband fordert, dass die soziale Realität von Trennungskindern im Koalitionsvertrag berücksichtigt wird. Viele Kinder sind nicht dauerhaft, sondern abwechselnd Teil der „Bedarfsgemeinschaft“ beider Elternteile – je nachdem, wo sie sich gerade aufhalten. Es liegt keine dauerhafte Bedarfsgemeinschaft vor, sondern eine zeitlich begrenzte, „temporäre“ Bedarfsgemeinschaft mit dem jeweils betreuenden Elternteil.
ISUV fordert, die temporäre Bedarfsgemeinschaft gesetzlich anzuerkennen. Das bedeutet konkret, Aufteilung der Leistungen nach Betreuungsanteilen, Anerkennung der Betreuungskosten beider Elternteile, Gerechtigkeit beim Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag.
Weitere Beiträge im Report 178
Kindesunterhalt im Wandel
Nach dem Scheitern der geplanten Unterhaltsreform beleuchtet der Artikel die aktuelle Rechtslage: Welche Regelungen gelten 2025? Welche Rolle spielt die neue Düsseldorfer Tabelle – und wie kann trotz steigendem Kindesunterhalt das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen gewahrt bleiben?
Kritik an der Berechnung des Existenzminimums
Der Beitrag von Karl Kraus zeigt auf, wie veraltete Daten und fragwürdige Erhebungsmethoden zu verzerrten Berechnungen führen – mit direkten Auswirkungen auf Bürgergeld, Kindergeld und Unterhaltsansprüche.
Bindung, Betreuung, Belastung
Im Artikel „Alleinerziehend – kollektiv erzogen?“ wird die Betreuungssituation von Kita-Kindern kritisch hinterfragt: Was bedeutet es für das Urvertrauen, wenn Kinder täglich über neun Stunden in wechselnden Gruppen betreut werden?
Europäisches Urteil zum Scheidungsrecht
Der EGMR hat die französische Rechtsprechung „richtiggestellt“ und erklärt: Sexuelle Beziehungen sind keine eheliche Pflicht. Der Beitrag beleuchtet die Tragweite des Urteils für das europäische Familienrecht.
Berufsbild Fachanwalt für Familienrecht
Zwischen juristischem Scharfsinn und menschlicher Empathie bewegen sich Fachanwält:innen für Familienrecht. Oft stehen sie auch im Spannungsfeld von Konflikt und Kompromiss.
Aktuelle Rechtsprechung zum Elternunterhalt
Neue Entscheidungen des BGH und OLG Hamm zeigen: Der Selbstbehalt beim Elternunterhalt orientiert sich nicht am Sozialrecht, sondern am Unterhaltsrecht – mit erheblichen praktischen Folgen.
Der ISUV-Report 178 liefert fundierte soziale und familienrechtliche Analysen, rechtliche Einordnungen und gesellschaftspolitische Impulse. Er richtet sich an Betroffene, Fachleute und politisch Verantwortliche. Als ISUV-Mitglied finden Sie den aktuellen Report hier im Mitgliederlogin.