Scheidung in fortgeschrittenem Alter – „Graue Scheidung“ mit hohem Risiko der Altersarmut

Die Altersgrenze bei Scheidungen hat sich in den letzten genauso rasant entwickelt wie die Lebenserwartung. Immer mehr Ehepaare lassen sich im fortgeschrittenen oder höheren Alter scheiden. Laut Scheidungsstatistik hat sich die Zahl der „Grauen Scheidungen“, also Scheidungen nach der Silberhochzeit (26 und mehr Jahre) in den vergangenen 20 Jahren von 14.300 auf 24.300 nahezu verdoppelt. Oft hat die Scheidung im fortgeschrittenen Alter Armut zur Folge, weil die angesparten Rentenansprüche für einen, aber nicht für zwei Haushalte reichen. Davon lassen sich viele nicht abhalten. „Betroffene sollten sich überlegen, ob es eine Scheidung sein muss. Vielfach ist eine Trennung effizienter für beide Ehe-malige.“, stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest.

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Ursache für diesen Trend zu „Grauen Scheidungen“ sieht die Wissenschaft nicht zuletzt im Wertewandel. Zwischen Frauen und Männern im fortgeschrittenen Alter besteht offensichtlich auch der Grundkonsens, dass der Bund fürs Leben nicht nur in extremen Fällen kündbar ist. Erlebt ein Ehepartner – subjektiv – das tägliche Eheleben nur als „schlechte Zeit“, so ist er viel schneller bereit einseitig individuell das Bündnis zu kündigen. Immer öfter sind auch ältere Paare nicht mehr bereit sich der gesellschaftlichen Norm einer lebenslangen Ehe zu unterwerfen. Vielmehr entscheiden sie nach ihrem individuellen Glücksempfinden.

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„Graue Scheidung“ wirft besondere Probleme auf. „Wir sehen beim ISUV seit Jahren, wenn sich ein lange verheiratetes Paar trennt, das vorher wohlhabend war, nach der Scheidung zwei arme Haushalte übrig bleiben.“ (Linsler) Eine Scheidung führt insbesondere im Alter zu Scheidungsarmut, weil die Rente halbiert wird. In der Regel sinkt das verfügbare Einkommen um durchschnittlich 25 Prozent. Es sind viele Details, die dazu führen: Versicherungen wie beispielsweise die Privathaftpflicht von Familien- zu Singleverträgen müssen umgestellt werden. Nur einer der Ehe-maligen erhält den Schadensfreiheitsrabatt der Kfz-Versicherung, der andere fängt von „Vorne“ an. Über die Jahre gerechnet fallen mehrere tausend EURO Mehrkosten an. Auch in Bezug auf Krankenversicherung und Altersvorsorge muss oft nachgelegt werden. Kernproblem ist laut Linsler: „Wer sich mit 30 oder auch mit 40 Jahren scheiden lässt, kann im Verlauf der nächsten Jahre die verlorenen Rentenpunkte noch kompensieren. Ein Ehepaar, das sich mit 70 Jahren scheiden lässt, kann das nicht mehr.“

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Es geht auch anders – Trennung ja, Scheidung nein. Trendsetter ist da unser Bundespräsident. Er lebt seit 20 Jahren getrennt und seit 12 Jahren in einer festen Beziehung. Auch in unseren „ISUV-Reihen“ gibt es einige Mitglieder, die seit vielen Jahren getrennt leben, sich aber nicht scheiden lassen wollen - und sich einvernehmlich auf einen Modus Vivendi geeinigt haben. Als Gründe werden genannt, die Scheidungskosten vermeiden, den Versorgungsausgleich umgehen, denn wenn einer der Ehe-maligen mit 70 stirbt, ist gemäß Versorgungsausgleich die Hälfte der Rentenanwartschaften weg. Als weiterer Grund wird immer genannt, das Paar möchte weiterhin das Ehegattensplitting nutzen. „Man kann dem Ehegattensplitting kritisch gegenüber stehen, in der Praxis zeigt sich, dass es bei vielen Paaren eine Barriere gegen Altersarmut ist.“ (Linsler)

Allerdings Vorsicht: Allerdings kommt man/frau nach einem Jahr in den Grenzbereich der Steuerhinterziehung. Das will schon auch gründlich bedacht sein.

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Des Weiteren rät ISUV Betroffenen, wenn möglich den Renteneintritt drei bis fünf Jahre nach hinten zu verschieben um den Lebensstandard einigermaßen zu halten.

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