IMMER MEHR VÄTER WOLLEN AUCH NACH DER SCHEIDUNG VÄTER SEIN UND BLEIBEN

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) weist zum Vatertag darauf hin, dass die Leistungen von Vätern vielfach immer noch nicht angemessen gewürdigt werden. „Das Rollenverständnis von Vätern hat sich in den letzten 20 Jahren stark verändert. Der Kinderwagen ist vielfach in Vaterhand.“, stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest. Der von Alexander Mitscherlich Anfang der 80ziger Jahre kritisierte Trend - ein grassierendes Ausbreiten der vaterlosen Gesellschaft – hat nicht zuletzt auch zur kinderlosen Gesellschaft geführt. Die vaterlose Gesellschaft ist auch heute noch nicht ganz überwunden. Allerdings lassen sich Väter nach Trennung und Scheidung nicht mehr so einfach aus der gemeinsamen Elternschaft drängen. Damit Väter mehr Vater sein können und gleichberechtigte Elternschaft entsteht, fordert ISUV die gesetzlich verankerte Option nach Trennung und Scheidung ein Wechselmodell zu leben.-  

Der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler umreißt die Situation von Vätern: "Die Ausbreitung der vaterlosen Gesellschaft ist ein Phänomen, das sich in unserer Gesellschaft ausgebreitet hat, das aber gestoppt ist. Wo wir auch hinschauen, Väter wollen Väter sein, insbesondere auch nach Trennung und Scheidung. Trotz verschiedener Reformen des Umgangs- und Sorgerechts, trotz gemeinsamer elterlicher Sorge, haben Väter heute vielfach immer noch schlechte Karten. Immer noch herrscht in vielen Jugendämtern und bei Familiengerichten der Müttermythos: Kinder gehören zur Mutter. Dagegen kommen Väter nur schwer an.“

Linsler fordert: „Es muss ein gewisser Bewusstseinswandel stattfinden. Väter können Betreuung genauso gut wie die Mutter. Väter, die Unterhalt zahlen und mit den Kindern Kontakt pflegen, verdienen Dank, Anerkennung durch Öffentlichkeit, Politik, aber auch durch die Kinder. Es darf einfach nicht legitim sein, dass ein Kind den Vater desavouiert, aber dennoch ganz selbstverständlich Unterhalt fordern kann— und ihn von Gerichten auch zugesprochen bekommt. Der Vater darf nicht weiterhin nur als Unterhaltszahler benutzt werden, ansonsten kann er nach der Trennung ganz legal aus dem familialen Leben ausgeschlossen werden.“

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