Das sollten Eltern wissen bevor sie vor Gericht um die elterliche Sorge „kämpfen“

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat ein Merkblatt zum elterlichen Sorgerecht bei Trennung und Scheidung herausgegeben. Darin wird anschaulich und verständlich informiert über die strukturellen familienrechtlichen Regelungen sowie über die grundlegende Argumentation der Rechtsprechung zum Sorgerecht. Dargestellt werden die Unterschiede wird zwischen elterlicher Sorge für eheliche und nichtehelicher Kinder. „Bei Sorgerechtsverfahren besteht kein Anwaltszwang. Das Merkblatt zeigt Betroffenen, die sich entsprechend selbst vertreten wollen, konzentriert überblicksartig, was gerichtsrelevant ist. Es hilft hoffentlich vielen Betroffenen aussichtslose Prozesse ums Sorgerecht zu vermeiden“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest. 

Bei Trennung und Scheidung geht es beim elterlichen Sorgerecht immer um die Frage, wie das Kindeswohl gesichert ist. Prozessrelevant ist oft auch die Frage, bei welchem Elternteil das Kindeswohl nach Auffassung des Gerichts am besten gesichert ist. Die juristisch relevanten Aspekte des Kindeswohls werden anhand von Situationen und Argumenten aus Urteilen verständlich veranschaulicht.

Des Weiteren legt der Autor, ein Praktiker des Familienrechts, Fachanwalt für Familienrecht Simon Heinzel, dar,

  • welche Bestimmungen es im Rahmen der gemeinsamen Sorge gibt, 
  • welche Bedeutung das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, 
  • welche Gründe zu einer Aufhebung der gemeinsamen Sorge führen können, 
  • welche Unterschiede es beim Sorgerecht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern gibt, 
  • welche Umstände dazu führen, dass einem Elternteil jeglicher Kontakt untersagt wird, 
  • welche Chancen bestehen, das Sorgerecht im Rahmen eines Wechselmodells auszuüben, 
  • welche Umstände dazu führen, dass der Staat die elterliche Sorge entzieht.

Im Merkblatt wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich bei Entscheidungen um das Sorgerecht um „Ermessensentscheidungen“ handelt, d. h. um Entscheidungen, die im Ermessen des einzelnen Richters stehen. „Gerade dies sollten Betroffene immer berücksichtigen und sich weniger auf Prozessieren konzentrieren. Erfolgversprechender sind Mediation und Coaching. Leider gibt es in der Rechtsordnung keine Pflicht zur Mediation“, hebt Linsler hervor.

Der Verband fordert die Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern. „Gleiche elterliche Sorge für alle Kinder, das muss Gesetz werden. Damit können viele konfliktreiche Prozesse ums Sorgerecht vermieden werden.“ (Linsler)

Das ISUV-Merkblatt Nr. 79 „Das elterliche Sorgerecht“ ist erhältlich über die ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, info@isuv.de zum Selbstkostenpreis von € 3,00. Das Merkblatt kann auch online auf der ISUV-Homepage bestellt werden.  

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.

Kontakt:

ISUV-Bundesgeschäftsstelle
Postfach 210107
90119 Nürnberg
Tel. 0911/55 04 78
info@isuv.de

ISUV-Vorsitzender RA Ralph Gurk
Ludwigstr. 23
97070 Würzburg
0931/45 25 940
r.gurk@isuv.de

ISUV-Pressesprecher
Josef Linsler
Moltkestraße 22a
97318 Kitzingen
Tel. 09321/9279671
j.linsler@isuv.de

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