Steuererklärung 2012: Tatsächlich "kinderleicht Geld zurück"?

Das neue Heft der Stiftung Warentest "Finanztest" titelt so. Ist es tatsächlich so? Wir glauben nein, die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder eines Steuerberaters lohnt sich meist. Schließlich wird das Steuerrecht immer komplizierter, obwohl von allen Politikern immer Vereinfachung versprochen wird. Und ständig ändert sich etwas. Diese Jahr zugunsten von Eltern, sie können die Betreuungskosten für Kita oder Tagesmutter absetzen. Auch die Hortkosten können bis zum 14. Geburtstag abgesetzt werden. Wer kein Kindergeld mehr erhält, weil das Kind über 25 Jahre alt und noch in der Ausbildung ist, kann den dann noch gezahlten Unterhalt - bis zu 8004 EURO - und die Krankenversicherung absetzen.

Zu beachten ist aber in jedem Fall: Die Steuererklärung muss bis 31.5. abgegeben werden. Wer dies nicht schafft, muss Fristverlängerung beantragen.

"Arbeitnehmer können viel rausholen, insbesondere mit ihren Ausgaben für Arbeitsweg, Arbeitsmittel, Bewerbungen, Bildung oder doppelten Haushalt.", meint die Stiftung Warentest. Allerdings muss der Steuerpflichtige das Ganze immer detailliert nachweisen. Es wird ihm Seitens des Finanzamtes streng auf die Finger geschaut. Im übrigen ist der Nachweis der Kosten nicht einfach, weil das Finanzamt und "sein Rechnen" nicht den Großteil der Steuerzahler immer transparent sind. Viele Betroffene scheuen den Aufwand und schenken so dem Staat Geld.

Auch Getrenntlebende und Geschiedene können den Staat am teuren Abschied partizipieren lassen. Wie das geht, erfahren Betroffene in dem ISUV Merkblatt  "Steuertipps für Eheleute bei Trennung und Scheidung".

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Beachte: Wer Geld vom Staat zurück will, muss schon hartnäckig sein.

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