Was wird aus meiner Immobilie bei Trennung und Scheidung - verkaufen oder behalten?
Wohnsituation nach der Trennung:
Wer bleibt in der Immobilie, wer zieht aus?
Wer freiwillig auszieht, muss unbedingt beachten, dass es eine Sechs-Monats-Frist gibt: Wenn er binnen 6 Monaten nicht wieder zurückkehrt, muss draußen bleiben, auch wenn ihm die Wohnung bzw. das Haus gehört.
Wer wohnen bleibt, hat einen wohnvorteil und muss dem anderen eine Nutzungsentschädigung zahlen. Diese muss allerdings vom anderen gefordert werden. Die Höhe der Nutzungsentschädigung richtet sich nach der ortsüblichen Miete – vor der Trennung ist diese oft niedriger. Die Nutzungsentschädigung muss so lange gezahlt werden, wie die Verhältnisse nicht endgültig geklärt sind.
Wer in der Wohnung bleibt, muss die Verbrauchskosten zahlen.
Was ist mit den Schulden, die auf einer Immobilie liegen?
Beide haften grundsätzlich zur Hälfte. Die Bank wendet sich an den, der „zahlen“ kann, auch wenn beide bürgen. Wer in der Ehe das Darlehen bedient hat, muss dies auch nach der Trennung tun.
Ein spezifisches Problem ist auch, wenn das Darlehen getilgt wird und deswegen kein Spielraum mehr für Unterhalt ist. Hier ist eine Regelung zwischen den Partnern notwendig. Diese kann darin bestehen,
-dass beide sich einverstanden erklären, dass einer die Schulden tilgt bis zur Scheidung.
-dass einer seine Unterhaltsansprüche geltend macht.
Die Immobilie im Zugewinnausgleich
Wichtig ist, welchen Wert hat die Immobilie in der Ehezeit „hinzugewonnen“? Wichtig ist, wer hat wem was „zugewendet“? Wie kann die Zuwendung abgewickelt werden im Rahmen des Zugewinns? Meist besteht dies im Rahmen eines Geldausgleichs.
Beachte: Mit dem Partner an einen Tisch setzen und eine Liste erstellen, was jeder „investiert“ hat.
Möglichkeiten um Zugewinnausgleich zu realisieren:
- Verkauf – Teilung der Schulden und des Gewinns
- Übertragung auf einen Ehegatten – Beachte dabei, der das Haus erwirbt, sollte den anderen aus der Haftung entlassen.
- Teilungsversteigerung – meist die schlechteste Lösung
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Bevor man auszieht sollten folgende Unterlagen mitgenommen werden?
Grundbuchauszug
Kaufvertrag
Gebäudeversicherung
Grundsteuerbescheid
Laufende Kosten
Tilgungsplan
Darlehensvertrag
Baugenehmigung
Bauzeichnungen mit Grundriss
Bei Vermietung der Mietvertrag
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