Unterhaltsvorschuss – Wenn Kinder keinen Unterhalt bekommen

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordert die Ausweitung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. „In familien- und sozialrechtlicher Hinsicht ist nicht einzusehen, warum Unterhaltsvorschuss nur sechs Jahre und höchstens bis zum 12. Lebensjahr gezahlt wird. Gerade im Jugendalter erhöhen sich die Ausgaben für Kinder. Eine Verlängerung von Unterhaltsvorschuss bis zu Berufsausbildung oder Studium ist eine praktische Notwendigkeit und hilft alleinerziehenden Elternteilen und deren Kindern. Es ist die effizienteste Hilfe gegen Kinderarmut nach Trennung und Scheidung.“, stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest. 

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Der ISUV fordert, dass Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr gezahlt wird, schließlich enden die Kosten für Kinder nicht mit dem 12. Lebensjahr. „Jeder, der Kinder hat, weiß, dass gerade nach dem 12. Lebensjahr die Kosten ansteigen.“ (Linsler)

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Des Weiteren darf Unterhaltsvorschuss nicht auf sechs Jahre begrenzt werden, sondern muss sich am Bedarf und der sozialen Situation der Kinder richten. „Wenn nach sechs Jahren kein Unterhaltsvorschuss mehr kommt, fehlen rund 2200 EURO im Jahr oder monatlich 180 EURO. Dieser Betrag entscheidet oft, ob Kinder unter die Armutsgrenze rutschen.“ (Linsler)

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Ebenso sollte Unterhaltsvorschuss genauso hoch sein wie der Mindestunterhalt. „Wenn es um Kinder geht, stellt sich Papa Staat nur allzu gerne in Sonntagsreden als der Wohltäter und Übervater dar. Wenn familienpolitisches Gedöns auf Wirklichkeit trifft, entpuppt sich Papa Staat als Rabenvater, gerade gegenüber Kindern, die nicht von Hause aus auf Rosen gebettet sind.“, kritisiert Josef Linsler.

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Nach Auffassung von ISUV wird es künftig noch mehr Kinder geben, die auf Unterhaltsvorschuss angewiesen sind. „Immer mehr Menschen arbeiten im Niedriglohnsektor, ihnen bleibt häufig nicht viel mehr als der Selbstbehalt. Ebenso nehmen unstete, ständig wechselnde Arbeitsverhältnisse zu. Zu beobachten ist auch, dass Menschen wegen psychischen Erkrankungen auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar sind. Entsprechend ist hier auch kein Unterhalt zu erwarten.“ (Linsler)

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Nach Auffassung des Verbandes liegt die Ursache des Problems nicht einfach an der mangelnden Zahlungsmoral von Vätern und Müttern, wie dies nur allzu gerne durch die Medien vermittelt wird. „Ja, Rabenväter und Rabenmütter gibt es. Schaut man genauer hin, dann stellt man fest, dass ihr Anteil gering ist. Wenn Kinder keinen Unterhalt bekommen, so hat dies fast immer soziale und wirtschaftliche Gründe.“ (Linsler)

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Kontakt:                                                                                                         

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