Unterhaltsvorschuss darf nicht einfach einseitig abrufbar sein
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für wirklich allein Erziehende. Er fordert Bundestag und Bundesrat, die das Gesetz jetzt beraten, auf die Interessen der Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen und Missbrauch vorzubeugen. „Es ist sinnvoll, dass der Staat berufstätige Elternteile mit Kindern unterstützt, wenn der Verdienst nicht ausreicht und der Unterhalt für Kinder ausbleibt. Es ist zu wünschen, dass Familienministerin Schwesig recht behält, durch Unterhaltsvorschuss werde ein wichtiger Anreiz geschaffen den Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Allerdings darf man vor bestehenden Härten und Missbrauch nicht einfach die Augen verschließen“, fordert der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk fest.
Hintergründe
Unterhaltsvorschuss ist nur an zwei Bedingungen geknüpft: Das Kind lebt beim „allein-erziehenden“ Elternteil, der andere Elternteil zahlt keinen Barunterhalt. „So richtig und berechtigt Unterhaltsvorschuss ist, es bleibt ein ungutes Gefühl und ist ungerecht, wenn ein Elternteil in wohlfahrtsstaatlicher Manier Geld auf Kosten des anderen Elternteils abrufen und ihm Schulden aufhalsen kann, unabhängig davon, ob er den Umgang verweigert oder mit einem anderen Partner zusammenlebt, den er aber nicht angibt“, kritisiert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.
ISUV fordert Bundesrat und Bundestag dazu auf folgende Aspekte im Gesetz zu berücksichtigen
Härteklausel für Geringverdiener: Oft können Unterhaltspflichtige keinen oder nur einen Teil des geschuldeten Unterhalts zahlen, weil sie zu wenig verdienen. Unterhaltsvorschuss hat für diese Menschen zur Folge, sie werden „unschuldig verschuldet“. „Es ist absehbar, dass manch ein Vater oder Mutter von diesen Schulden nicht mehr herunterkommen. Zurecht befürchten sie, dass jede Lohnerhöhung in den Regress wandert, sicher keine gute Perspektive oder Arbeitsmotivation.“ (Linsler)
Nachweisbare Betreuungs- und Sachleistungen des anderen Elternteils sollten beim Unterhaltsvorschuss berücksichtigt werden und ihn entsprechend mindern.
Berücksichtigung und Kontrolle vom Einkommen des Antragstellers: Hat er ein doppelt oder dreifach so hohes Einkommen wie der Unterhaltspflichtige, so ist ihm Unterhaltsvorschuss zu versagen. „Auch beim Unterhaltsvorschuss haben die unterhaltsrechtlichen Maßstäbe zu gelten.“ (Linsler)
Berücksichtigung von Umgangsverweigerung: „Es darf nicht sein, dass jemand gezielt den Umgang verweigert und Unterhaltsvorschuss erhält, es darf nicht sein, dass jemand den Umgang verweigert um Unterhaltsvorschuss zu erhalten.“(Linsler)
„Die Strukturen beim Unterhaltsvorschuss stimmen nicht, sie sind autoritär: Einer kann einseitig Schulden auf Kosten des anderen machen, unabhängig davon, wie und warum die Situation entstanden ist. Es fehlen verpflichtende gegenseitige kommunikative Strukturen, die Einbindung beider Partner. Nur so lässt sich eine Explosion des Unterhaltsvorschusses vermeiden“, fordert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.
Der Verband hält die angenommenen Kosten von rund 800 Millionen jährlich für viel zu niedrig, die Rückgriffquote wird viel zu hoch eingeschätzt.
ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.
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