Trennung -Scheidung: Steuertipps
Viele Getrenntlebende und Geschiedene machen sich gerade über die Steuererklärung. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat dazu einen Ratgeber „Steuertipps für Eheleute bei Trennung und Scheidung herausgegeben. „Getrenntlebende und Geschiedene werden im Steuerrecht benachteiligt. Daher ist es umso wichtiger Sie über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten aufzuklären“, stellt der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Klaus Zimmer fest.
Der Autor des Ratgebers, Rechtsanwalt Simon Heinzel, klärt einleitend über die Folgen der Steuerklassenwahl und über die Folgen einer gemeinsamen beziehungsweise einer getrennten Veranlagung nach Trennung auf. Eingehend wird die „familienrechtliche Mitwirkungsverpflichtung“ bei Zusammenveranlagung der Noch-Eheleute erläutert, ein häufiger Streitpunkt bei Getrenntlebenden. Des Weiteren wird anhand von Beispielen erklärt, wie Steuererstattungen beziehungsweise Nachzahlungen aufgeteilt werden „müssen“.
Ausführlich wird aufgezeigt, wie der vom Unterhaltspflichtigen an den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten gezahlte Unterhalt steuerlich geltend gemacht werden kann. Dabei kann der Unterhaltszahler als Veranlagung zwischen „begrenztem Realsplitting“ und „außergewöhnlicher Belastung“ wählen. Es werden Hinweise gegeben, welche Form der Veranlagung am effizientesten ist.
Ein weiteres Kapitel befasst sich mit der „steuerlichen Berücksichtigung von Kindern“. Ausgangspunkt sind von Betroffenen häufig gestellte Fragen: Wie lange und unter welchen Voraussetzungen werden Kinder steuerlich berücksichtigt? Wem und wie lange steht Kindergeld zu? Wem steht der Kinderfreibetrag, der Ausbildungsfreibetrag, der Freibetrag für Betreuung zu?
Des Weiteren fragen Betroffene nach: Wie umgehen mit Scheidungskosten, mit Splittingvorteil bei Zweitehe? Auch beim Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich sind steuerrechtliche Aspekte zu beachten.
Der ISUV-Ratgeber sensibilisiert für alle steuerrechtlichen Fragen nach Trennung und Scheidung. Er gibt Tipps, wie die Ehe-maligen Papa Staat am teuren Abschied zumindest ein wenig partizipieren lassen können.
Steuerrechtliche ISUV-Forderungen:
Der Verband möchte, dass mit Hilfe des Steuerrechts die Belastungen auf Grund von Trennung und Scheidung zumindest teilweise abgemildert werden. Der Verband fordert deswegen einen Kinderbonus, in Bezug auf Umgangskosten einen Kontaktfreibetrag, steuerrechtliche Freistellung jeglichen Unterhalts an den Expartner, was auch für Nichtverheiratete gelten muss. Ebenso soll der Splittingvorteil bei Wiederverheiratung ausschließlich der Zweitehe zugutekommen.
Der Ratgeber kann online auf der Homepage des ISUV zum Selbstkostenpreis von 4,00 EURO bestellt werden. Journalisten können ein Rezensionsexemplar bei der ‚Geschäftsstelle in Nürnberg anfordern: info@isuv.de.
ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.
Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel. 0911/55 04 78, – info@isuv.de
ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg, 0761/23455, k.zimmer@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/9279671 – j.linsler@isuv.de