Stefan Baader, Fachanwalt für Familienrecht in Schweinfurt:Mitglieder fragen - ISUV-Kontaktanwalt antwortet
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Regelmäßig führt ISUV für seine Mitglieder in den Kontaktstellen Veranstaltungen durch, in denen die Mitglieder familienrechtliche Fragen stellen können, die ihnen gerade unter den Nägeln brennen. Von den Mitgliedern werden diese Veranstaltungen als eine besondere Leistung des ISUV sehr geschätzt, weil bei diesen Veranstaltungen viele Informationen verständlich vermittelt werden. Aspekte werden angesprochen, die vom einzelnen noch nicht bedacht wurden, aber dennoch für ihn relevant sind. Lehrreich sind für die Kontaktanwälte auch die Erfahrungen der Betroffenen. Diese Veranstaltungen zeichnen sich immer durch einen regen Meinungsaustausch aus, der von Mitgliedern sehr geschätzt wird.
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In Schweinfurt standen diesmal folgende Fragen im Mittelpunkt:
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Für viele Betroffene eine zentrale Frage: Brauche ich zwei Anwälte?
Sind sich beide Ehe-malige einig, haben zuvor eine Vereinbarung geschlossen und alle Fragen geregelt, so reicht ein Anwalt. Aber wer den Anwalt beauftragt, hat Vorteile, es bleibt „sein“ Anwalt und er ist „seinem Auftraggeber“ verpflichtet.
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Soll ich mich schnell scheiden lassen, bevor alles geregelt ist.
Grundsätzlich sollte alles im Verbund geregelt werden, weil dies kostengünstiger ist. Also erst dann scheiden lassen, wenn alles geregelt ist.
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Wie lange muss mein Mann mir Unterhalt zahlen?
In jedem Fall muss er Unterhalt zahlen im Trennungsjahr. Danach wird neu verhandelt, wenn sich die Scheidung hinzieht. Diese Frage kann nur anhand des Einzelfalles unter Berücksichtigung der ehelichen Lebensverhältnisse beantwortet werden.
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Wenn keine Kinder mehr zu betreuen sind, kann ich Trennungsunterhalt verlangen?
Ja, auch dann, allerdings muss der andere Partner genügend verdienen.
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Muss der Hausrat geregelt sein, bevor geschieden wird?
Nein, aber man sollte sich darüber einigen. Richter und Anwälte sind verärgert, wenn um Hausrat gestritten wird.
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