Rechtsanwältin Simone Eberle beim ISUV-Vortrag in der VH-Ulm: Wenn die Eltern sich streiten leidet das Kind – Elterliche Sorge – Umgang – Wechselmodell – Kindesunterhalt
Maxime muss sein nach Trennung und Scheidung: Die Eltern müssen sich primär einigen, der Staat soll sich möglichst raushalten. Maxime ist das Einvernehmen der Eltern.
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Elterliche Sorge steht von Gesetzes wegen beiden Eltern zu. Entscheidend ist aber meist, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Zur Personensorge gehört die Erziehung, die gewaltfreie Erziehung, die von beiden Eltern wahrgenommen wird. Sie sollte möglichst einvernehmlich erfolgen. Für die Geschäfte des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind ist.
Ist dies nicht möglich, dann und nur dann sollte und muss der Staat eingreifen.
Sorgerechtsentzug ist die absolute Ausnahme, sie kann eigentlich nur dann erfolgen:
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- wenn Erziehungsunfähigkeit vorliegt
- wenn Kind nicht gefördert wird
- wenn ein Elternteil Gewalt ausgeübt
- wenn das Kind verwahrlost
- wenn eine „konkrete Kindeswohlgefährdung“ vorliegt
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Entscheidend ist immer das Kindswohl, wichtig ist dass das Kind mit zunehmenden Alter immer mehr Mitsprache bekommt.
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Umgangsrecht
Grundregel, je jünger das Kind, umso häufigere kürzere Sequenzen. Auch die Entfernung ist wichtig für das Umgangsrecht. Wichtig ist eine Regelung der Feiertage und Ferien.
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Die Regel ist: Ferien werden halbiert und alle zwei Wochen ein Wochenende. Wichtig ist, wenn das Kind immer am Besuchswochenende krank ist, dass der Umgang nachgeholt wird.
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Umgangsrecht kann ausgeschlossen werden, wenn nachweislich ein Elternteil nicht erziehungsfähig ist, mangelnde Fürsorge. Umgangsausschluss auch dann, wenn die Gefahr der Entführung entsteht.
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Kindesunterhalt
Grundlage des Kindesunterhalts ist immer die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Partners.
Abgezogen werden die familienbedingten Schulden, 5 Prozent für berufsbedingte Aufwendungen, Wohnwertvorteil
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Zu berücksichtigen ist immer der Selbstbehalt, der muss jedem bleiben.
Berechnung des Kindesunterhalts: Düsseldorfer Tabelle