Rechtsanwältin Gabriele Brach: Zugewinnausgleich – „Es verschwindet nirgend wann so viel Vermögen wie während der Zeit der Trennung.“

Beim Zugewinnausgleich gilt das Stichtagsprinzip. Drei Stichtage sind grundlegend:

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1. Tag der Eheschließung, danach berechnet sich das Anfangsvermögen

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Beachte: Zum Anfangsvermögen zählen auch Erbe und Schenkungen, die im Verlauf der Ehe gemacht wurden.

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2. Trennungsstichtag: Darüber gibt es häufige Streitigkeiten – wann ist die Trennung erfolgt? Die Trennung muss „ordentlich“ erfolgen – es muss klar sein, wann die wirtschaftliche und häusliche Trennung erfolgte. Dies ist beispielsweise wichtig, um den Wert des Depots zu bestimmen oder den Wert einer Versicherung. Anhand des Trennungsstichtages wird das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung bestimmt.

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3. Scheidungsantrag wird dem anderen zugestellt, danach berechnet sich das Endvermögen.

Wichtig ist, dass alle Positionen zum Stichtag angegeben werden. Diese Positionen können sein:

  1. Immobilien: zu beachten ist ob gemeinsames oder alleiniges Eigentum
  2. Schulden: zu beachten ist, die Raten werden von einem zurückgezahlt, es erfolgt aber dann ein Ausgleich
  3. Depots
  4. Lebensversicherung - Kapitallebensversicherung
  5. Schmuck
  6. Autos
  7. Äcker, Wald

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Das Problem beim Zugewinnausgleich ist die Ermittlung des Wertes der Positionen.

Bei Immobilien wird häufig auf Gutachter zurückgegriffen. Sie sind teuer und sollten nur im Notfall zu Rate gezogen werden. Wichtig bei Wertfeststellung ist der Verkehrswert. Er lässt sich kostengünstig bei Banken oder Maklern ermitteln. Auch über die Brandschutzversicherung lässt sich der ungefähre Wert einer Immobilie ermitteln.

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Problem ist oft auch die Bewertung von in Immobilien installierten Gegenständen, wie z.B. Küchen und Schränke, etc.

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Beachte: Gebrauchte Gegenstände verlieren schnell an Wert.

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Zum Endvermögen zählen auch Ausgaben, die getätigt wurden in der Absicht von:

  • bewusster Benachteiligung
  • Verschwendung
  • Zuwendungen an Dritte, denen gegenüber keine sittliche Pflicht besteht
  • Darunter fallen Spielsucht, überdimensionale Geschenke an die Geliebte, überdimensionaler Kauf von Gegenständen. Wenn Kindern etwas geschenkt wird, entspricht dies der sittlichen Pflicht.

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Beachte: Regelungen des Zugewinns bedürfen einer notariellen Urkunde.

Beachte: Der Zugewinnausgleich kann wegen Unbilligkeit entfallen, z. B. wegen grober Untreue, Betrug, Straftaten gegen den anderen.

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Beachte: Abfindungen für den Verlust eines Arbeitsplatzes fallen nicht in den Zugewinn, sondern sie sind relevant für den Unterhalt.

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