Nachhaltige Familienpolitik für Getrenntlebende und Geschiedene
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht begrüßt die von der Bundesregierung beschlossene Anhebung des Kinderzuschlags sowie des Kindergeldes zum 1.1.2017, weil damit Kindern effektiv geholfen wird, deren Eltern zu wenig verdienen. Ebenso begrüßt ISUV die angedachte Ausweitung des Unterhaltsvorschusses auf 16 Jahre. „Das sind gezielte Hilfen für Familien mit Kindern. Natürlich kann zurecht mehr gefordert werden, allerdings führt dies nicht zu einer nachhaltigen sozialen Verbesserung. In der Praxis zeigt sich in nahezu allen Fällen, Scheidungsarmut und somit auch Kinderarmut kann nachhaltig nur vermieden werden, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Das kann Familienpolitik fördern. Familienpolitik muss für Eltern Hilfe zur Selbsthilfe sein“, stellt der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk fest.
Hintergrund
Wie wichtig und richtig diese Auffassung ist, zeigen Zuschriften wie folgende, die der Verband immer wieder von Mitgliedern erhält: „Ich habe zwei Kinder im Alter von 12 und 14 Jahren. Unterhalt bekomme ich nicht, weil die die Mutter nicht genügend verdient und selbst nur so über die Runden kommt. Das Geld reicht gerade so zum Leben. Ohne Feierabendarbeit, also ohne Zweitjob könnte ich den beiden Kindern nichts bieten. Manchmal überlege ich mir meinen Job zu kündigen und zum Sozialamt zu gehen. Da würde ich auf das gleiche Geld am Monatsende kommen ohne zu arbeiten.“ Die Aussage zeigt, dass Familienpolitik fördern, aber auch fordern muss. „Nachhaltige Familienpolitik muss Eltern fördern in der Arbeitswelt Fuß zu fassen, nur das hilft nachhaltig und langfristig gegen Scheidungs- und damit auch Kinderarmut“, fordert ISUV-Pressesprecher
Maßnahmen einer nachhaltigen Familienpolitik
1. Fördermaßnahmen für alle Elternteile zur Integration zur Integration in den Arbeitsmarkt. „Feste Arbeitsverhältnisse beider Elternteile geben den Kindern Sicherheit, weil sie ein Einkommen sichern, das vor Kinderarmut schützt.“ (Linsler)
2. Ausbau der Kinderbetreuung flächendeckend, so dass es den Eltern möglich ist berufstätig zu sein.
3. Arbeit muss sich lohnen. Unterm Strich muss es berufstätigen Menschen bessergehen als denen, die nicht arbeiten. Daher ist es wichtig, dass der Verdienst nicht durch teure Kinderbetreuung wieder abgeschöpft wird. „Geringverdienern muss der Betreuungsbeitrag ermäßigt oder ab einem Nettoeinkommen von 1500 EURO erlassen werden.
4. Eltern müssen und können sich am kostengünstigsten und effektivsten selbst helfen, wenn sie nach Trennung und Scheidung das Wechselmodell praktizieren. Wenn jeder Elternteil sich verstärkt um die Betreuung kümmert, können Betreuungskosten gespart werden, die den Kindern direkt zugutekommen. „Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt. Schluss mit sinnlosen kostspieligen Umfragen, Zweifel ablegen, das Wechselmodell als gesellschaftlich sinnvolle Notwendigkeit anerkennen. Was in Schweden oder in Belgien geht, das geht auch in Deutschland“, fordert der ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.
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