Justizopfer durch Scheidung: Nachgewiesener Prozessbetrug - welche Folgen?
Überall in unserer Gesellschaft wird der Ruf nach mehr Transparenz laut: gegenüber Banken, Politik, Parteien, Ärzten, gegenüber der Preisgestaltung der Mineralölkonzerne, gegenüber der Lebensmittelindustrie, gegenüber der Chemie. Parteien haben sich für den Wahlkampf Transparenz auf ihre Fahnen geschrieben. Transparenz, das bedeutet die Offenlegung von Interessen, von Werthaltungen, die eine Entscheidung beeinflussen, die Offenlegung und somit die Kontrolle von Macht. Die Justiz kontrolliert alle Lebensbereiche, sie ist dabei unabhängig, das ist das Kennzeichen eines Rechtsstaates
"Unsere Forderung nach mehr Transparenz in der Justiz, insbesondere in familienrechtlichen Verfahren bedeutet, dass Versäumnisse, Nachlässigkeiten, Verfahrensfehler zugegeben und aufgedeckt werden sowie dann die Möglichkeit der Abhilfe geschaffen wird. Dies ist gegenwärtig nicht selbstverständlich, vielmehr wird oft abgewiegelt, fragwürdig in einer Art juristischem Glasperlenspiel argumentiert. Es gibt Justizopfer, insbesondere bei familienrechtlichen Verfahren, auch wenn die Justiz dies bestreitet. Der normale Bürger, erst Recht Betroffene verstehen das nicht. Was bleibt ist Verbitterung, Staatsverdrossenheit – und in sehr vielen Fällen der Ruin, wirtschaftlich, beruflich, physisch und psychisch. ", stellt der Bundesvorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) Josef Linsler fest.
Ein Justizopfer klagt an: „Obwohl meine geschiedene Frau durch fortlaufenden Prozessbetrug aufgefallen ist, (beabsichtigter Vermögensschaden: Trennungsunterhalt 125.663 €, nachehelichen Unterhalt 85.032 €, Versorgungsausgleich >~ 50.000 €, Zugewinnausgleich >~ 100.000 €), vertritt das Familiengericht in Heidenheim die Meinung, dass dieses Verhalten keine zivilrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehe. Das Gericht wörtlich: „da muss schon sehr viel passieren..“
Im güterrechtlichen Verfahren äußerte das Familiengericht die Ansicht, dass eine Kürzung bestenfalls bei Straftaten wie Mord in Frage käme und sprach meiner geschiedenen Frau über bereits erhaltene Summe von 73.224 € hinaus weitere 43.662 € zu…. Auch in strafrechtlicher Hinsicht hat meine geschiedene Frau offensichtlich wenig zu befürchten: Eine Strafanzeige vom 21.01.2008 führte auch nach Ablauf eines Jahres zu keiner Anklage. Auf eine Nachfrage zum Sach- und Ermittlungsstand teilte mir die zuständige Amtsanwältin (wörtlich) mit, „ ich möge von weiteren Nachfragen absehen, da sie sonst einen Schreikrampf bekäme“! Im Juni 2009 wurde meine Frau wegen der Prozessbetrügereien zwar angeklagt, der zuständige Richter weigerte sich jedoch, zum gravierendsten Punkt der Anklage (versuchter Prozessbetrug im besonders schweren Fall beim Versorgungsausgleich) das Verfahren zu eröffnen.“-
Was am Ende bleibt: Die Akten in Zusammenhang mit dem sechs Jahre dauernden Scheidungskrieg haben inzwischen einen Umfang von 14 000 Seiten erreicht. Meine Zahlungen an meine zwischenzeitlich geschiedene Frau im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung summieren sich bis heute auf über 215.000,- €. Darüber hinaus sind mir durch die Verfahren Gerichts- und Anwaltskosten von mehr als 50.000 € entstanden.
Seit 2010 habe ich keinen persönlichen Kontakt mehr zu meinen Kindern.
Wie es dazu kam, wie Menschen im Rahmen einer Scheidung zu Justizopfern werden können, hier die Stationen der Eskalation einer Scheidung.
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Fachanwältin für Familienrecht
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