ISUV-Kontaktstelle Schweinfurt – Rechtsanwältin Sigrid Schäd: Trennung – Scheidung: Was spricht für Scheidung durch Scheidungsvereinbarung?
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Wenn Paare sich trennen stellt sich immer die Frage: „Welchen Weg soll ich beschreiten, welchen Weg kann ich beschreiten? Geht es einvernehmlich oder streitig? Mache ich es über Anwälte/Gericht oder per Vereinbarung?
Eine Scheidungsvereinbarung hat viele Vorteile:
-Vereinbarung kann sehr schnell erreicht werden.
-Sie führt zu keiner Verunsicherung – Ziele und Zukunft sind transparent
-Sicherheit: keine „unsichere“ Entscheidung des Gerichts …
-„Ich kann alle Puzzleteile selbst und auf einmal regeln.“
- Beim Gericht werden nur einzelne Fragen gelöst, beim Vertrag gibt es eine Gesamtlösung.
-Beim Vertrag wird auch schon die künftige Entwicklung miteinbezogen.
-Typische Dinge, die in einem Vertrag lösbar sind: Steuerklassenwechsel, wer bleibt wie lange in der Wohnung, wie staffelt sich der Unterhalt, wer übernimmt die Schulden, wer zahlt wem wann und was?
-Ein Vertrag setzt Fairness voraus, dann gibt es viele Lösungen, dann sind kreative Lösungen – Win- Win-Situation - möglich.
-Beachte: Voraussetzung ist, dass sich bei einem Vertrag die Ehe-maligen auch noch ein Stück vertrauen.
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Ziel eines Vertrages ist es für beide Ehe-malige eine Win-Win-Situation zu schaffen.
Es müssen individuelle Lösungen gesucht, gefunden werden, die machbar, sinnvoll und transparent sind. Gerade beim Zugewinn, sind derartige Lösungen möglich und sinnvoll. Sie müssen individuell ausgehandelt werden.
Das Gesetz orientiert sich an einer allgemeinen Lösung, beim Vertrag geht es um individuelle Lösungen.
Kosten:
Normalerweise sind einvernehmliche Lösungen immer erheblich günstiger. Meist müssen Regelungen vom Notar beurkundet werden: Versorgungsausgleich, Vermögensregelungen, Zugewinnausgleich, Unterhaltsregelungen.
Wege zum Vertrag:
Wenn man sich einig ist, kann man gleich zum Notar gehen. Um einig zu werden kann man einen Mediator vermitteln lassen. Möglicherweise auch Viererbesprechung mit zwei Anwälten.
„Kann ein Vertrag gekippt werden?“
Man kann einen Vertrag gerichtlich prüfen lassen. Grundsätzlich gilt: Einer darf den anderen nicht einseitig benachteiligen. Es gelten „Spielregeln“ für Verträge: Verträge dürfen nicht „unsittlich“ sein. Man kann nicht auf Kindesunterhalt verzichten. Auch Verzicht auf Trennungsunterhalt geht nicht, das muss man intern regeln.
Über „Gefahren eines Vertrages“ muss gesprochen werden. Auch „Kommerzialisierung von Umgang und elterlicher Sorge“ geht nicht. Bei minderjährigen Kindern sollte Betreuungsunterhalt nicht völlig ausgeschlossen werden. Im Vertrag sollten „Sicherheitsklauseln“ eingebaut sein. „Verträge müssen auch noch Jahre später in der Waage sein.“ Verträge müssen auch offen sein, damit sie angepasst werden können der jeweiligen aktuellen Situation.
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