ISUV-Kontaktanwalt Enno Piening in Bad Kissingen: „Errichte ich ein Testament, dann ist das immer eine sehr persönliche Frage.“
Ein Testament bedarf immer einer Pflege, es muss aktualisiert werden. „Ein Testament macht man nicht erst im Alter, sondern schon wenn man eine Familie mit Kindern hat.“, betonte Piening einleitend.
~
„Es sind nicht die Kinder, die Zwist in eine Erbengemeinschaft bringen, sondern die Schwiegerkinder, die betonen, dass ihr Gatte oder ihre Gattin schon immer schlecht weggekommen ist.“, diese Erfahrung macht der Anwalt immer wieder.
~
Im Testament sollten nur sinnvolle, tatsächlich auch umsetzbare und nachvollziehbare Regelungen stehen. Natürlich sollten die Regelungen den guten Sitten nicht widersprechen.
~
Sinnvoll kann auch ein Testamentsvollstrecker sein. Er sorgt dafür, dass das Testament auch tatsächlich so umgesetzt wird, wie gedacht vom Erblasser. Notwendig ist er fast, wenn es keine Verwandten mehr gibt oder die Verwandten nicht greifbar sind.
~
„In einem Testament kann ich auch enterben.“, hob Piening hervor. Diese Fälle seien immer häufiger. Allerdings haben Kinder und nahe Verwandte immer einen Pflichtteil. Der Pflichtteil ist nur sehr schwer auszuschließen. „Es tut sich da aber was, denn Pflichtteile sind oft keine Peanuts. Es könnte in den kommenden Jahren eine Regelung geben, die den Pflichtteil reduziert.“, vermutet Piening.
~
Bei Patchworkfamilien können Pflichtteilverzichte sehr sinnvoll sein. Eine angemessene Zahlung für Pflichtteilverzichte können je nach Einzelfall Geld und Ärger ersparen. Sinnvoll ist immer ein Gespräch mit allen Beteiligten. Es sollte beim Erblasser nicht die Maxime bestehen: „Nach mir die Sintflut.“
~
Wichtig ist bei jedem Testament eine klare Regulierung, eine klare Erbeinsetzung: Es sollten immer eine Person oder mehrere Personen benannt sein, die die Vermächtnisse – die detaillierten Regelungen - dann umsetzen.
~
Beachte: Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass er eine Aufstellung erhält von dem, was vererbt wurde. Die Aufstellung ist eine Bilanz, in der die Verbindlichkeiten, die Schenkungen und Besitz aufgelistet sind. Der Pflichtteilsberechtigte hat drei Jahre Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen.
~
Eigenheit Berliner Testament: Eheleute setzen sich gegenseitig als Erblasser ein, problematisch ist, wenn ein Ehegatte stirbt, das Testament gilt dann weiterhin. „Berliner Testament ist nur noch begrenzt sinnvoll.“ (Piening) Problematisch ist die Regelung insbesondere dann, wenn einer der Partner erheblich jünger und allein verfügungsberechtigt ist. Für die Kinder aus erster Ehe bleibt dann wahrscheinlich nur noch wenig.
~
Beachte: Frühzeitige Regelungen können Geld sparen. Allerdings kann es auch sinnvoll sein, das Vermögen zu behalten, um sich nicht den Erben auszuliefern.
~
Beachte: Man kann ein Erbe auch ausschließen, wenn nur Schulden vererbt werden.
~
Beachte: Grundlage um Auskunft übers Erbe zu bekommen ist der Erbschein, der vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Die Kosten des Erbscheins richten sich nach der Höhe des Nachlasswertes.
~
Beachte: Es gibt ein öffentliches Testament – beim Notar oder Anwalt – oder ein handschriftliches privates Testament.
~
Beachte: Für den Fall der Trennung muss das Testament oder der Erbvertrag widerrufen werden. Alternativ kann dann auch schnell der Scheidungsantrag eingereicht werden.
~