ISUV-Bezirksstelle Würzburg Vortrag von ISUV Kontaktanwalt Rechtsanwalt Ralph Gurk: Fristen einer Scheidung – Ablauf einer Scheidung
Wenn es zum Scheidungsantrag kommt ist schon vieles abgelaufen: das Trennungsjahr ist vorbei. Im Trennungsjahr schlagen die Emotionen am höchsten. Die Erfahrung in jüngster Zeit zeigt: Besonders problematisch ist, wenn man noch in der gleichen Wohnung lebt. Je knapper der Wohnraum wird, umso häufiger müssen Paare, die sich trennen weiterhin getrennt in der gemeinsamen Wohnung leben.
„Wenn man in der gleichen Wohnung noch lebt, muss man leben wie in einer Wohngemeinschaft, selbst einkaufen, selbst waschen.“, verglich Rechtsanwalt Ralph Gurk, Fachanwalt für Familienrecht und Mediator, den Zustand der Trennung.
Am Anfang der Trennung gilt es zu überlegen, ob ein Mediator die Trennung begleitet. Es geht bei Mediation um Vermittlung mit dem Ziel einer Vereinbarung. „Als Anwalt bin ich Interessenvertreter nur einer Partei.“, hob Gurk hervor. „Als Anwalt muss ich die Interessen meiner Partei optimal vertreten, ich muss deutlich machen, was für meine Partei bei Gericht durchsetzbar ist. Bei Mediation muss ich vermitteln zwischen den Ehe-maligen um eine optimale “
„Ab wann Sie getrennt sind, das bestimmen Sie, nicht der Richter und nicht der Anwalt. Wenn sie zwei getrennte Wohnungen haben, dann gibt es nichts zu rütteln.“ , stellte Gurk fest.“, Protokollierte
Das Trennungsjahr hat durchaus seinen Sinn: Man erlebt die Feiertage allein, die Partner können sich emotional abnabeln. Regelungen und Vereinbarungen können im Trennungsjahr ausgelotet werden. Die Ehe-maligen können Möglichkeiten und Grenzen von einvernehmlichen Regelungen abwägen.
Im Trennungsjahr steht dem wirtschaftlich schwächeren Partner Trennungsunterhalt zu. Auf Trennungsunterhalt kann nicht verzichtet werden.
Die wichtigste Frist ist eigentlich die Zustellung des Scheidungsantrags, weil diese Frist Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich hat.
Auch eine wichtige Frist im Trennungsjahr ist, zwei Wochen vor dem Scheidungsantrag müssen für alle streitigen Fragen, die gerichtlich geregelt werden sollen, Anträge vorliegen. „Alles sollte im Verbundverfahren geklärt werden, alles regeln, dann kann man auch abschließen und ist fertig.“(Gurk)
In jedem Fall sollte im Trennungsjahr auch der Umgang geregelt werden.sein.