ISUV-Aktionsprogramm: Gerechterer Versorgungsausgleich, kein Elternunterhalt, höherer Selbstbehalt, Qualitätsstandards von Gutachten und Gutachtern, Entkoppelung von Kinderfreibetrag und Mindestunterhalt

Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) vertritt die Interessen von Getrenntlebenden und Geschiedenen, von ehelichen und nichtehelichen Familienformen sowie deren Kindern. Über seine Mitglieder wird ISUV mit Problemen und Ungerechtigkeiten im Familienrecht konfrontiert. ISUV weiß daher, was Familien recht ist und was nicht. Mittels des Aktionsprogramms artikuliert der Verband die wichtigsten Anliegen seiner Mitglieder und stellt sie Politik und Medien zu Diskussion.  

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  1. Versorgungsausgleich ist ungerecht und prädestiniert vielfach Altersarmut.  

Die Angst vor Altersarmut ist inzwischen bei Geschiedenen angekommen. Sie ist greifbar anhand sehr vieler Anfragen und Kritik an den Regelungen zum Versorgungsausgleich. Tatsache ist, dass ein Versorgungsausgleich oftmals zweimal Armut im Alter produziert. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Partner in einem Alter scheiden lassen, in dem sie die Defizite an Altersvorsorge nicht mehr ausgleichen können.

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Zurecht wird kritisiert, dass im Zuge der Scheidung durch den Versorgungsausgleich keine klare Bilanz gezogen wird, wie dies beim Zugewinnausgleich der Fall ist. Vielmehr erhöhen sich – auch nach der Scheidung - die Ansprüche ständig. Eigentlich wird mit dem Versorgungsausgleich ein lebenslanger ständig wachsender Unterhaltsanspruch begründet.

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Grob ungerecht ist, dass die Rentenansprüche geteilt bleiben, unabhängig davon, ob der Ausgleichspflichtige früher in Rente geht und er so lange Anspruch auf die volle Rente hätte, bis der andere Partner auch in Rente geht. Die ersatzlose Streichung des Rentner- und Pensionistenprivilegs hat ISUV immer kritisiert und kritisiert es weiterhin.

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Grob ungerecht ist, dass der Versorgungsausgleich auch dann durchgeführt wird, wenn einer der Ehe-maligen keine Vorsorge betrieben hat, der andere dagegen „brav gearbeitet“, daher pflichtversichert war und freiwillig vorgesorgt hat. Er muss bei der Scheidung „seine“ Rentenansprüche – teilweise das einzige Vermögen, das übrig geblieben ist – teilen.

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Durch den Versorgungsausgleich werden Geschiedene vom Staat „bestraft“. Die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs sind vielfach grob ungerecht. In anderen Ländern gibt es den Versorgungsausgleich nicht. Der Versorgungsausgleich muss im Zuge der gravierenden Veränderungen der Bevölkerungsstruktur neu durchdacht, neu konzipiert - möglicherweise abgeschafft werden.

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  1. Mehr gemeinsame Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung durch Ausweitung des Umgangs in Form eines flexiblen Wechselmodells 

Immer öfter wollen Eltern nach Trennung und Scheidung weiterhin gemeinsam für ihre Kinder verantwortlich sein. In der Praxis heißt dies, dass der Umgang je nach Möglichkeit beider Elternteile angepasst werden muss. Wenn nicht nach Trennung und Scheidung Altersarmut prädestiniert sein soll, müssen beide Elternteile arbeiten und Rentenansprüche erwerben. Nur so ist langfristige soziale Sicherheit für beide Ehe-malige möglich, nur durch Berufstätigkeit beider Partner entsteht genügend Einkommen für beide Familien. Erweiterter Umgang ist am ehesten zu verwirklichen im Rahmen eines Wechselmodells. Dies zeigen Erfahrungen im Ausland. Das Wechselmodell dient dem Kindeswohl am meisten. Es ermöglicht beiden Ehe-maligen eine echte Chance zum Neuanfang, es ermöglicht Kindern die größtmögliche Kontinuität nach Trennung und Scheidung. Die nach Trennung und Scheidung bestehenden Probleme zwischen den Eltern sind durch nachhaltige mediative Verfahren lösbar.

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  1. Spezielle Schulung für Familienrichter und Fachanwälte für Familienrecht, allgemein gültige Qualitätsstandards für psychologische Gutachter, Verfahrensbeistände und Jugendamtsmitarbeiter  

Von Mitgliedern wird oft zurecht mehr psychologische und pädagogische Qualifikation von Richtern/innen, Anwälten/innen, Gutachtern/innen und Verfahrensbeiständen angemahnt. Gefordert wird eine gesetzliche Fortbildungsverpflichtung. Heftige Kritik an der Qualität von psychologischen Gutachtern/innen und Gutachten in familienrechtlichen Verfahren üben Mitglieder zurecht, denn die Gutachten sind meist nicht transparent. Für Gutachter/innen gibt es keine Qualitätsstandards, die Qualifikation von Gutachtern ist nirgendwo festgelegt. Das steht in krassem Widerspruch zu der Bedeutung, die Gutachten in familienrechtlichen Verfahren haben. Wir fordern für Gutachter/innen und Verfahrenspfleger/innen allgemein gültige Qualitätsstandards.

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  1. Entkopplung von Steuerfreibetrag und Mindestunterhalt  

ISUV fordert, dass Steuerfreibetrag und Mindestunterhalt entkoppelt werden müssen, weil diese Koppelung zu ungerechten Ergebnissen gegenüber Zweitfamilien und Unterhaltspflichtigen führt. Das Einkommen eines Unterhaltspflichtigen erhöht sich nicht automatisch, wenn der Steuerfreibetrag für Kinder angehoben und somit automatisch auch der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle angehoben wird. Unterhaltsberechtigte Familien profitieren von einem Plus an Kindergeld und dem höheren Unterhalt. Zweitfamilien profitieren zwar vom Plus an Kindergeld, das aber meist von der Unterhaltserhöhung „aufgefressen“ wird, ja sie machen teilweise ein Minus.

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  1. Parallele Anhebung von Selbstbehalt und Kindesunterhalt  

Es ist wohl einleuchtend, wenn sich die Kosten für Kinder erhöhen, so hat der Unterhaltspflichtige auch höhere Kosten zu tragen.

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  1. Anhebung des Selbstbehaltes auf 1250 EURO  

Einem hart arbeitenden Unterhaltspflichtigen, der Leistungen für die Gesellschaft erbringt, indem er in Kinder „investiert“, muss am Monatsende zumindest der „Mindestlohn“ bleiben. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf das Lohnabstandsgebot, d. h. einem Erwerbstätigen muss erheblich mehr bleiben wie einem Nichterwerbstätigen.

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  1. Abschaffung von Elternunterhalt 

Es ist ungerecht, dass die „Sandwichgeneration“ doppelt zur Kasse gebeten wird, zuerst für die Kinder und dann für die eigenen Eltern. Des Weiteren wird die Bevölkerungsstruktur – Ansteigen des Durchschnittsalters, ständiger Anstieg der Lebenserwartung, geringe Geburtenrate – das Problem akut machen. Hinzu kommt die hohe Staatverschuldung auf Grund von Finanz- und Eurokrise. Auf Grund dieses Szenarios liegt es nahe, dass der Staat sich das Geld für die Pflege bei den Kindern holen will. Dennoch fordert ISUV die Abschaffung des Elternunterhalts, weil Eltern schon für die Kinder aufgekommen sind, eigene Rentenansprüche erworben und in die Sozialkassen eingezahlt haben. Des Weiteren wird in anderen Ländern auch kein Elternunterhalt eingetrieben. Elternunterhalt widerspricht auch dem Gleichheitsgrundsatz, schließlich muss der Staat für Kinderlose ganz selbstverständlich aufkommen.  

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Kontakt:                                                                                                         

ISUV-Bundesgeschäftsstelle
Postfach 210107, 90119 Nürnberg
Tel. 0911/55 04 78
info@isuv.de

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ISUV-Vorsitzender Josef Linsler
Moltestraße 22a
97318 Kitzingen
Tel. 09321 9279671
j.linsler@isuv.de

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ISUV-Pressesprecher RA
Claus Marten
Mauerstr.76
10117 Berlin
Tel. 030/85 75 960
berlin@isuv.de

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ISUV-Rechtspolitischer Sprecher RA
Ralph Gurk
Ludwigstr. 23
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0931/45 25 940
r.gurk@isuv.de

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