Immer im Sommerloch: Pauschale Diffamierung von Unterhaltszahlerinnen und Unterhaltszahlern

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert, die Spekulationen über „säumige Väter“. Die Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle am 28.7. – mitten in den Ferien - wurde diesmal zur Kampagne genutzt. Jedes Jahr im Sommerloch das gleiche Ritual, pauschal werden Väter, die keinen Unterhalt zahlen, als „Rabenväter“ an den Pranger gestellt. Angeblich erhält die Hälfte der Kinder keinen Unterhalt, angeblich können sich die Väter „ganz einfach drücken“. Der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler stellt fest: „Nicht nur Väter, sondern immer mehr Mütter müssen an ihre Kinder Unterhalt zahlen. Nach unseren 40 jährigen Erfahrungen wird Kindesunterhalt in aller Regel gezahlt, es sind Ausnahmefälle, die bewusst nicht zahlen, obwohl sie könnten. Es gibt genügend rechtliche Möglichkeiten um Unterhalt einzutreiben. Bei vielen Unterhaltszahlerinnen und Unterhaltszahlern ist einfach nichts zu holen. Immer mehr Menschen bleiben am Monatsende 1300 EURO, obwohl sie Vollzeit arbeiten. Das reicht dann nicht einmal mehr für den Mindestunterhalt eines Kindes.”

Der Verband wird immer wieder damit konfrontiert, wann nur zögerlich oder gar nicht gezahlt wird. Folgende Situationen sind typisch, warum Unterhaltszahlungen nicht, nur zögerlich oder „halbherzig“ eingehen: Wenn beispielsweise der Unterhaltspflichtige arbeitslos ist, wenn beispielsweise der Umgang grob behindert oder gar ganz verweigert wird, wenn beispielsweise die unterhaltsberechtigte Mutter sich als arme Alleinerziehende ausgibt, aber faktisch mit einem Freund zusammenlebt und weiterhin kräftig Unterhalt fordert, wenn beispielsweise der betreuende Elternteil zwar arbeiten könnte, dies aber nicht tut, sondern fadenscheinige Gründe vorschützt, wenn beispielsweise aus einer zweiten Ehe Kinder hervorgehen und dann der Unterhalt objektiv einfach nicht mehr reicht, wenn beispielsweise der betreuende Elternteil 3000 und mehr EURO im Monat für sich und zwei Kinder zur Verfügung hat, während dem Unterhaltspflichtigen gerade einmal der Selbstbehalt bleibt. „Gezahlt wird immer dann problemlos, wenn die Ehe-maligen noch miteinander sprechen, wenn der Umgang funktioniert, wenn verhandelt und vereinbart wird.“, stellt Linsler fest. Als „vordringliche mediative Maßnahme“ schlägt er vor, immer die „Familienbudgets” gegenüberzustellen um so zu einer gerechteren Aufteilung des Kindesunterhalts zu kommen.

Dass Geschiedene mit Kindern in die Armutsfalle tappen, liegt nicht vor allem an der schlechten Zahlungsmoral der Unterhaltszahlerinnen und Unterhaltszahler, sondern „vordringlich auch an einer seit mehreren Jahrzehnten grob ungerechten und unsozialen Steuerpolitik“. (Linsler)  Geschiedene und getrenntlebende Unterhaltszahler/innen werden wie Ledige besteuert, das Doppelverdiener- Ehepaar kommt dagegen in den Genuss des Ehegattensplittings. Kindesunterhalt wird steuerlich nicht berücksichtigt.

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