„HARTZ IV“ VERSCHÄRFT DIE SITUATION VON GETRENNTLEBENDEN UND GESCHIEDENEN

Der Bundesvorsitzende des Verbandes, Michael Salchow, hob hervor:
"Wenn das Geld knapper ist und noch knapper wird, verschärft sich immer das Konfliktpotenzial bei Scheidungen. Um die gekürzten Mittel wird umso heftiger gekämpft. Natürlich begrüßen wir, dass auf die Situation von Alleinerziehenden Rücksicht genommen wird, indem sie – je nach Kinderzahl – bis zu 60 Prozent des Regelsatzes mehr Geld bekommen können“.

Salchow kritisierte aber, dass auf die spezifische Situation von Unterhaltszahlern – erhöhte Leistungen für Kinder und/oder Exehefrau, jedoch Besteuerung wie Ledige nach Steuerklasse I – nicht eingegangen wird: „Unterhaltszahler als spezifische Gruppe werden bei Hartz nicht berücksichtigt.“

Alle Unterhaltszahlungen werden – wie auch das Kindergeld – voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Dies gilt für den Ehegattenunterhalt wie auch für den Kindesunterhalt.

Der Bundesvorsitzende kritisierte: „Da fehlt einfach die familienpolitische Komponente, das Fingerspitzengefühl für Kinder- und Familienarmut, die sich durch „Hartz“ verschärfen wird.“

„Hartz IV“ legt des Weiteren fest, dass Unterhaltsansprüche auch durch die Agentur für Arbeit erhoben werden können. Salchow: „Ich frage mich, woher diese Leute die entsprechende Kompetenz haben wollen? Oder soll hier in „bürokratischer Wildwestmanier“ Jagd auf Zahlemänner und Zahlefrauen gemacht werden?“