Getrennterziehende anerkennen, berücksichtigen und fördern - Eigene Steuerklasse für getrennterziehende Eltern
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Steuervorschläge von Familienministerin Katarina Barley, weil sie langjährigen Forderungen des Verbandes entsprechen. Sie möchte das Ehegattensplitting reformieren und einen Familientarif einführen, der Getrennterziehende und Alleinerziehende berücksichtigt. In einem Interview stellt die Ministerin klar: „Es kann doch nicht sein, dass Eltern nach einer Trennung plötzlich schlechter gestellt werden. Die Ausgaben steigen nach einer Trennung ja eher. Der Staat muss dieser Belastung Rechnung tragen.“ Der ISUV fordert deswegen eine eigene Steuerklasse für getrennterziehende Eltern. „Es ist von der Sache her ungerecht, dass getrennt erziehende unterhaltpflichtige Elternteile wie Ledige besteuert werden“, kritisiert der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk.
Die Ministerin möchte das Erziehen von Kindern in den Vordergrund stellen. Nicht der Status von Eltern – verheiratet, nicht verheiratet oder geschieden – soll der Maßstab der Besteuerung sein. Mit einem „Kinderbonus von 150 Euro pro Elternteil und Kind“, sollen alle Eltern mit Kindern entlastet werden.
In einem anderen Teil des Interviews fordert die Ministerin: „Meiner Auffassung nach steht Alleinerziehenden der doppelte Kinderbonus zu.“ Des Weiteren möchte sie „Alleinerziehende“ durch Erlass der Kita-Gebühren entlasten und die Berufstätigkeit von Alleinerziehenden fördern. „Wir unterstützen und fordern dies seit vielen Jahren. Immer wieder wurden Fördermaßnahmen und Steuerentlastungen vor Wahlen angekündigt, passiert ist konkret wenig“, kritisiert Pressesprecher Josef Linsler.
ISUV fordert, dass differenziert wird zwischen Alleinerziehen und Getrennterziehen. Der Verband fordert, dass der Status des Getrennterziehens bei familienpolitischen Maßnahmen berücksichtigt wird. Getrennterziehend sind Eltern, wenn sie sich die Betreuung teilen. „Es ist illusorisch zu glauben, wie dies die Rechtsprechung vorschreibt, dass die Betreuung immer hälftig geteilt werden kann. Dies hängt von den individuellen praktikablen Möglichkeiten der jeweiligen Familien ab. Es sollte da keine Vorschriften geben.“ (Linsler)
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