Gemeinsame elterliche Sorge kraft Gesetz auch für nichteheliche Kinder
Siegfried Willutzki gibt auf den ersten zehn Seiten einen Problemaufriss, er zeigt auf, wie es zur Alleinsorge der Mutter bei nichtehelichen Kindern kam und mit welchen Argumenten sie gerechtfertigt wird. Willutzki plädiert für folgende Regelung, "den Eintritt der gemeinsame elterliche Sorge auch bei Fehlen der Zustimmung der Mutter allein von der feststehenden Vaterschaft abhängig zu machen." überzeugend legt er dann dar, dass ein modernes Kindschaftsrecht auch dem Wandel der Familienformen Rechnung tragen muss.
Von Josef Linsler wird kurz das bisherige Agenda Setting des ISUV in Presseerklärungen angerissen. Die Situation der nichtehelichen Väter wurde mit "Rechtlos gegenüber dem eigenen Kind" gekennzeichnet. Anhand von zwei "Fällen", die Linsler aus mehreren dem Verband bekannten "Fällen" ausgewählt hat, weil sie "repräsentativ" sind, wird die Situation von Kindern und Vätern veranschaulicht, wenn sich die Partner trennen.
In beiden Fällen wird dargestellt, wie es im Rahmen der Trennung zur Entsorgung des Vaters, zur Entfremdung des Kindes gegenüber dem Vater und schließlich zur
Umgangsverweigerung kommt. Juristisch kommentiert werden die Fälle von Rechtsanwalt Braune.
Ein besonderes Anliegen ist es dem ISUV: "Kinder schützen durch gemeinsame elterliche Sorge." Anhand eines Falles von brutaler Kindesmisshandlung wird aufgezeigt, dass gemeinsame elterliche Sorge und entsprechendes Umgangsrecht eine Barriere gegen Kindesmisshandlung sein kann. Gemeinsame elterliche Sorge ist nach Auffassung des Bundesvorsitzenden Josef Linsler auch ein gesellschaftspolitisches Erfordernis: "Ziel familienrechtlicher Regelungen muss es - unabhängig ob verheiratet oder nicht - auch sein, familiale Netzwerke durch gemeinsame elterliche Sorge zu erhalten, zu fördern oder gar aufzubauen. Gelebte elterliche Sorge sichert am ehesten, dass beide Elternteile weiterhin berufstätig sind. Nur so lässt sich in der Regel Kinderarmut und Altersarmut und der dauernde Konsum staatlicher Sozialleistungen vermeiden."
Im Folgenden wird von Rechtsanwalt Rixe die Entwicklung der Rechtsprechung zur elterlichen Sorge für nichteheliche Kinder skizziert "sowie der vom Bundesverfas-sungsgerichts eingeforderte gesetzliche Reformbedarf dargestellt und einer Würdigung unterzogen." Des Weiteren arbeitet Rixe die Argumentation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht ein. Es folgt ein Rechtsvergleich, der zeigt, "dass in der ganz überwiegenden Zahl der Staaten in Europa - anders als in Deutschland - die Gleichberechtigung der außerehelich geborenen Kinder beim Sorgerecht ihrer Eltern bereits verwirklicht ist."
Im folgenden Kapitel werden die Stellungnahmen der Parteien zum Thema darge-stellt, für die CDU wird Ute Granold zitiert, für die FDP Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, jetzige Justizministerin, für die SPD Joachim Stünker, für die Grünen Irmingard Schewe-Gerigk.
Im ausführlichen Fazit werden die Forderungen und Argumente des Verbandes für diese wichtige Reform nochmals zusammengefasst.
Die Schrift ist erhältlich bei der ISUV-Geschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, zum Selbstkostenpreis von € 8,00. Der Versand kann nur gegen Vorauskasse erfolgen, daher bitte Verrechnungsscheck oder Briefmarken im Wert der Bestellung beifügen.
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