Flirtkiller - Partnerwechsel - Trennung
Sicher fragt sich der geneigte Leser, was uns so optimistisch macht in Bezug auf den Mundgeruch, ganz einfach, der jüngst errungene Sieg über die Alkoholfahne! - Jetzt gibt es nämlich die erste komplett wirksame Geheimwaffe gegen Alkohol-Atem. "St. Sin No 1" heißt das neue Wunder-Bonbon, das den Alkohol-Atem vollständig und innerhalb von nur 30 Sekunden neutralisiert. Ab sofort ist es deutschlandweit in allen Apotheken und unter [http://www.st-sin.com|www.st-sin.com] erhältlich. Das Besondere liegt in der einzigartigen Wirkweise: Statt den Alkoholgeruch mit anderen Duftstoffen kurzfristig zu überdecken, tilgt "St. Sin No 1" die Alkoholfahne vollständig und nachhaltig - bis der nächste Alkohol getrunken wird. Die Traubenzuckerbonbons schmecken leicht nach Himbeere und sind in handlichen Packungen erhältlich, die in jede Hosentasche passen. "Wir haben jahrelang geforscht, um die hartnäckige Alkoholfahne zu knacken", stellt Ludger Meyer, der Erfinder des Drops enthusiastisch fest. Und so einfach funktioniert das: Einfach zerbeißen und im Mund verteilen - nach ca. 30 Sekunden hat sich das Produkt aufgelöst und der Alkohol-Atem ist neutralisiert. Die Alkoholkonzentration in Atem und Blut bleibt davon allerdings unbeeinflusst. Bleibt zu hoffen, dass dem Sommer-, Herbst, Winter-, Frühlingsflirt zumindest geruchstechnisch nichts mehr im Wege.
Die Deutschen haben auch an einer anderen Front dem üblen Geruch den Kampf angesagt. Eine Umfrage hat es an den Tag gebracht: Immer mehr Deutsche duschen täglich, aber bitte nicht übertreiben. Dermatologen warnen jedoch schon vor übertriebener Körperpflege Die meisten Deutschen waschen sich so oft und ausgiebig, dass Hautärzte bereits Bedenken anmelden. - Dazu die nackten Zahlen, die wir der "Apotheken Umschau" entnehmen: Nach einer aktuellen GfK-Umfrage im Auftrag der "Apotheken Umschau" hat besonders die Beliebtheit der täglichen Dusche zugenommen: 65,6 Prozent der Frauen und Männer brausen sich heute mindestens einmal pro Tag ab, vor fünf Jahren waren es noch 57,8 Prozent. Insgesamt duschen, baden oder waschen sich 83,8 Prozent der Bevölkerung jeden Tag. Allzu häufige Reinigung kann für die Haut aber zum Problem werden, denn das Wasser trocknet die Haut aus...- Während normale Haut den Wasserverlust bis zum nächsten Tag wieder ausgleicht, haben sich Menschen mit trockener, empfindlicher Haut - so genannte Atopiker - schon nach einigen Tagen ein Ekzem angewaschen. Fachleute empfehlen deshalb, der Haut zuliebe öfter auf die Komplettreinigung des Körpers zu verzichten. Was wollen uns die Fachleute sagen? Weniger waschen, mehr parfümieren, um dem Körpergeruch zu begegnen.
Den folgenden Hinweis erhielten wir von einem Mitglied zugesandt. Natürlich erregt eine überschrift der Art - "Die Dose - besser als ihr Ruf - Dosen können mehr" - unser gesteigertes Interesse. Jüngst ergab eine Umfrage, dass rund 80 Prozent der 25- bis 49-jährigen - sowohl Männer als auch Frauen - regelmäßig Lebensmittel in Dosen kaufen. Denn welches Lebensmittel ist so zeitsparend zuzubereiten, so lange haltbar sowie so praktisch zu lagern wie die Dose? Viele Verbraucher greifen oft zu Dosen, wenn es schnell gehen muss oder wenn sie für sich allein kochen und üblen Küchen-, der leicht in Körpergeruch umschlagen kann, vermeiden will.
Lassen wir dieses Kaleidoskop gut ausklingen, lassen wir ab von üblen Gerüchen und wenden wir uns Waldi und Minka zu. Sie stehen in der Beliebtheitsskala der Deutschen ganz oben. Auch in Spanien ist man auf den Hund gekommen, was folgender Fall in Sachen Hund und Herrchen zeigt. Ein Berufungsgericht in Barcelona lehnte das Gesuch eines Mannes ab, der nach der Trennung von seiner Frau das gemeinsame Tier regelmäßig ausführen wollte. Folgender Sachverhalt lag zugrunde: Der Golden Retriever "Yako" war bei der Scheidung des Paares der Frau zugesprochen worden. Der Mann zog daraufhin vor Gericht und verlangte, das Tier sehen zu dürfen. Ein Richter in Barcelona sprach dem "Ex" im ersten Urteil dieser Art in der spanischen Justizgeschichte zunächst ein Besuchsrecht zu. Die übergeordnete Kammer widerrief die Entscheidung jedoch. Begründung der übergeordneten Kammer: Eine Besuchsregelung für einen Hund hätte bedeutet, dass ein Haustier mit einem Kind auf eine Stufe gestellt würde, betonten die Richter. Der Mann dürfe Yako nur sehen, wenn seine Ex-Frau ihm das erlaube. Fazit: Somit hat der Hund den Status eines nichtehelichen Kindes, der Mann den Status eines nichtverheirateten Vaters. Das übergeordnete Gericht hat somit den Instanzengerichten vorgegeben,