FDP Bayern sagt JA zum Wechselmodell

„Kinder haben grundsätzlich das Recht auf Betreuung durch beide Eltern- diesgilt insbesondere auch für den Fall einer Trennung der Eltern. Daher fordern wirdie gesetzliche Verankerung der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) als Regelfall, der in der Praxis bevorzugt zu berücksichtigen ist, wenn dies im Einzelfall nicht dem Kindeswohwiderspricht.“

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Begründet wird er Antrag wie folgt:

Der gesellschaftliche Wandel hat in zunehmender Zahl zu einer neuen Rollenverteilung zwischen Müttern und Vätern geführt. Allein das Familienrecht beharrt auf einem traditionellen Schwarz-Weiß -Konstrukt ("Einer betreut - der andere zahlt"). Das ist ein Familienmodell aus den 1950er-Jahren. In vielen Staaten  Europas,  in  vielen  US-Staaten  und bis ans andere Ende der  Welt  in  Australien  ist  die  gemeinsame  Elternschaft  nach einer Trennung, die Doppelresidenz,  gesetzlich  bereits  geregelt. Dort gilt Gleichstellung auch in Trennungsfamilien, denn das System Familie und die daraus resultierenden Beziehungen gelten lebenslang, also auch über die Trennung hinaus. Wenn man Familie systemisch versteht , sind die in Deutschland propagierten Vorbehalte  gegenüber  der Doppelresidenz - der gleichberechtigten Betreuung  der  Kinder  durch  beide  Eltern  nach einer Trennung - nicht mehr nachzuvollziehen . In Skandinavien, Belgien, Australien  und vielen anderen westlichen Ländern wurde nachgewiesen , dass es Kindern nach  einer Trennung bei Betreuung durch beide Eltern wesentlich besser geht als Kindern im sog. "Residenzmodell" . Die Reduktion auf ein Besuchs- beziehungsweise das  sog. "Umgangsrecht" und die mit dem Residenzmodell zusammenhängenden ökonomischen Umstände  zwischen  den  Eltern  bieten  nachweislich viel mehr Konfliktpotenzial  als eine Betreuung der Kinder im Wechselmodell. Kinder aber brauchen vor allem Frieden zwischen den Eltern. Und sie haben das Recht auf den paritätischen Einfluss beider Eltern. Die derzeitige Rechtsprechung verletzt sowohl die Gleichstellung von Mann und Frau als auch die Gleichbehandlung ehelicher und nicht ehelicher Kinder. In diesem Sinne sind auch die UN Kinderrechtskonvention und zahlreiche internationale Regelungen zu lesen, zuletzt hat sich die parlamentarische  Versammlung des Europarates, durch ihre Entschließung Nr. 2079 am 2. Oktober 2015 , ohne Gegenstimmen deutlich für die paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) als zu bevorzugende Betreuungsform nach einer Elterntrennung ausgesprochen.

Dieser Begründung ist eigentlich nichts hinzuzufügen.