Familiengerichtstag 2013 Professor Hildegund Sünderhauf: Wechselmodell - Paradigmenwechsel beim Sorge- und Umgangsrecht
Individuelles Wechselmodell – gelebte gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung
Das Wechselmodell wird laut Professor Dr. Hildegund Sünderhauf durch drei Aspekte geprägt, wodurch es sich vom Residenzmodell unterscheidet: Gemeinsame Eltern-Kind-Zeit, Zuhause-sein bei beiden Eltern und geteilte elterliche Verantwortung von Vater und Mutter.
Im Wechselmodell verbringen Kinder im Idealfall jeweils ungefähr die Hälfte ihrer Zeit bei Mutter und Vater. Auch im Residenzmodell sind Kinder, wenn sie beim einen Elternteil leben und den anderen besuchen, abwechselnd bei Mutter und Vater. Im Wechselmodell beträgt der Zeitanteil beim weniger betreuenden Elternteil jedoch mindestens 30 %. Das hört sich im ersten Moment viel an, jedoch ist es faktisch nicht so: Denn auch im Residenzmodell verbringen Kinder, wenn das Umgangsrecht „großzügig“ gehandhabt wird, ebenfalls ca. 30 % beim Besuchselternteil. Die 30 Prozent sind schon erreicht, wenn die Kinder alle 14 Tage ein langes Wochenende und die Hälfte der Schulferien und noch einen Wochentag bei einem Elternteil verbringen. Der Unterschied Residenzmodell und Wechselmodell besteht darin: Im Wechselmodell verbringen Kinder aber nicht nur Wochenenden und Freizeit beim anderen Elternteil, sondern teilen ihren Alltag auch mit dem unter Umständen quantitativ etwas weniger betreuenden Elternteil.
Im Wechselmodell sind Kinder bei beiden Eltern zu Hause. Es gibt dann keinen „Besuchselternteil“, die üblichen Rollen des Residenzmodells sind hinfällig. Das zu Hause bei Mutter und Vater ist gleich wertig – ganz unabhängig vom quantitativen Betreuungszeitanteil - und gleich wichtig. Das bedeutet auch nicht, dass beispielsweise Zimmer materiell gleich ausgestattet sein müssen. Kinder sollten bei beiden Eltern ihren eigenen Wohnbereich haben, je nach Alter häusliche Mitverantwortung tragen und ihre eigene Grundausstattung an Kleidung Schul- und Spielsachen. Kinder im Wechselmodell gehen den anderen Elternteil nicht besuchen, sondern wohnen bei ihm. „Heimat“ ist für sie bei Mutter und Vater.
Im Wechselmodell tragen beide Eltern Verantwortung für ihr Kind. Praktisch bedeutet das: Weder nimmt ein Elternteil die Alleinentscheidungsbefugnis über Belange des Kindes für sich in Anspruch, noch zieht sich der andere Elternteil aus der praktischen und moralischen Verantwortung für seine Kinder zurück. Natürlich heißt das nicht immer, dass die Eltern alles gemeinsam entscheiden müssen. Im Übrigen ist das in der Regel nicht einmal bei zusammen lebenden Eltern in allen Detailfragen der Fall. Es genügt vielmehr, wenn Grundsatzentscheidungen gemeinsam getragen werden, was bei gemeinsamer rechtlicher elterlicher Sorge ohnehin der Fall ist. Wenn Eltern nicht oder noch nicht wieder ausreichend kooperieren können, können die Verantwortungsbereiche unter ihnen aufgeteilt werden - einvernehmlich oder durch gerichtliche Festlegung. Es ist ein klares Kennzeichen des Wechselmodells, dass es keine Alleinerziehenden mehr gibt.