Der Fall Gustl Mollath ist kein Einzelfall
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert, dass Gustl Mollath verfahrensrechtlich bedingt nur einen Freispruch dritter Klasse erhielt. „Eine menschliche Geste, Selbstkritik der Justiz, eine Entschuldigung gegenüber einem Menschen, der auf Grund juristischer Fehlentscheidungen sieben Jahre unschuldig in der Klapse saß, wäre angebracht gewesen. Es hätte das dringend notwendige Vertrauen in Justiz und Rechtsstaat gefördert. Was am Ende blieb, war Rechtfertigung, Schönrederei, Ausflüchte, ein juristisches Glasperlenspiel, das der betroffene Mollath so hinzunehmen hat.“, kritisiert der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler. ISUV verweist darauf, dass der Fall Gustl Mollath kein Einzelfall ist. Im Zusammenhang von Trennung und Scheidung gibt oft ähnliche Verhaltens- und Verfahrensmuster, wie sie bei den Mollaths aktenkundig geworden sind. Des Weiteren kritisiert der Verband die geringe Entschädigung: „Für sieben Jahre Psychiatrie 50 000 EURO, das sind 25 EURO pro Tag, ein Hohn für einen Betroffenen. Umgekehrt werden die Bürger immer mehr zur Kasse gebeten, weil ständig die Geldbußen beispielsweise im Straßenverkehr erhöht werden.“ (Linsler)
Langjährige Ehen oder Partnerschaften enden nicht einfach mit einem „Tschüss, das wars dann“. Vielmehr beherrschen Ängste, Schuldgefühle und Fragen nach der Schuld des Scheiterns die Ehe-maligen. „Diese extreme emotionale Belastung überfordert nicht wenige Betroffene - und die Familiengerichte, die es richten sollen. Dies zeigt der Fall Gustl Mollath, der kein Einzelfall ist. Auch der Rosenkrieg der Mollaths und das Versagen der Gerichte auf Grund mangelnder Empathie ist kein Einzelfall. Zum Skandal wird der Fall Mollath erst durch die starre selbstherrliche rechtspositivistische Haltung der Justiz, die einen unbequemen Zeitgenossen ganz einfach in die Psychiatrie steckt.“, stellt der ISUV-Vorsitzende fest.
Der Fall Mollath ist auch kein Einzelfall, was die beiden Mollaths, die Betroffenen, anbelangt. Frau Mollath, die - wie schon öfter mal bei Trennung und Scheidung - ganz gezielt den Mann als Gewalttäter beschuldigt und kein noch so fragwürdiges Mittel scheut, um dies zu beweisen. „Hat sich das Gericht einmal auf diese Einlassungen eingelassen, dann gibt es da kein Entrinnen mehr, der Mann ist als Gewalttäter wegzusperren. Mollath und Kachelmann sind prominente Beispiele, unter ISUV-Mitgliedern finden sich weitere Beispiele.“ (Linsler) Auch Gustl Mollath, inzwischen ein prominentes Medium eines Justizskandals, ist sicher nicht einfach zu haben. Schon allein die Tatsache, dass er mit dem Verteidiger Gerhard Strate nicht zurechtkommt, zeigt einen typischen problematischen Wesenszug von Gustl Mollath: ständige selbstquälerische Besserwisserei, eine in der Trennungssituation verständliche, aber auch gar nicht so seltene Haltung.
„Der Fall Mollath ist aber auch kein Einzelfall in Bezug auf Gutachter, einseitige Anerkennung von Beweismitteln, einseitiger und selbstherrlicher Justiz, der es primär darum geht, einen Fall schnell vom Tisch zu bekommen.“ (Linsler)
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