Änderung der Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2013 - ISUV fordert sozial ausgewogenen individuellen Selbstbehalt

Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) weist auf die neue, ab dem 1.1.2013 gültige Düsseldorfer Tabelle hin. Geändert haben sich nur die Selbstbehaltsätze: Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von jetzt 950 € auf 1.000 € erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 €. Grundlage für die Anpassung ist die Erhöhung der SGB II-Sätze („Hartz IV“) zum 01.01.2013. Ebenso werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes von bisher 1050 auf 1100 EURO, gegenüber volljährigen Kinder von bisher 1150 auf 1200 EURO sowie gegenüber Eltern von bisher 1500 auf 1600 EURO angehoben. ISUV begrüßt diese Anhebung als längst überfällig, fordert aber einen flexiblen, individuell angepassten Selbstbehalt unter Beachtung des Lohnabstandsgebots.

„Das ist notwendig, weil in Großstädten viel höhere Mieten gezahlt werden müssen als in einer ländlichen Region, weil die Energiekosten unterschiedlich hoch sind, weil die allgemeinen Lebenskosten unterschiedlich sind.“, stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest.

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die jetzige Regelung führt Rechtsanwalt Georg Rixe an: „Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf der ausgeurteilte Unterhalt den Verpflichteten nicht unzumutbar belasten.“ Er folgert deswegen, dass die Höhe des Selbstbehaltes deutlich das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum übersteigen muss. Rixe fordert, der Selbstbehalt sei „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht und nachvollziehbar auf Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren gesetzlich zu regeln.“

Trotz der Erhöhung der Selbstbehalte erinnert das ISUV-Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Ralph Gurk daran, dass „die Gerichte den Mindestunterhalt jedoch nicht unterschreiten können, deswegen droht weiterhin vielen gegenüber minderjährigen Kindern unterhaltspflichtigen Erwachsenen die Gefahr, bei Erfüllung der Unterhaltspflichten unter ihr eigenes Existenzminimum zu rutschen. Diese Entwicklung kann sich dadurch aufhalten lassen, dass auch auf der Seite der Unterhaltspflichtigen konkrete und am Einzelfall orientierte Selbstbehalte zugelassen werden.“

Kontakt

ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler
Telefon 0931 663807
Mobil 0170 4589571
j.linsler@isuv.de

ISUV-Vorstandsmitglied für Rechtspolitik
Rechtsanwalt Ralph Gurk
Telefon 0931 4525940 
r.gurk@isuv.de

Rechtsanwalt Georg Rixe
Experte für Verfassungsrecht
Tel. 0521 411001
g.rixe@isuv.de