Warum nicht: Schnelle kostengünstige Scheidung auf dem Standesamt?

Der Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt den Vorschlag des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamten Scheidungen schnell und kostengünstig beim Standesamt zu vollziehen. Dadurch werden einerseits die Familiengerichte entlastet, anderseits schont dieses Verfahren Geld und Nerven der Betroffenen. Sie können so je nach Fallgestaltung einige tausend EURO sparen. Voraussetzung ist natürlich, dass sich die Betroffenen einig sind. Voraussetzung ist ebenso, dass Unterhalts- und vermögensrechtliche Fragen sowie das Sorge- und Umgangsrecht per Vertrag beziehungsweise letzteres per Regelung beim Jugendamt geklärt werden.

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Nach den vierzigjährigen Erfahrungen des ISUV besteht dafür eine nicht unerhebliche Nachfrage bei Betroffenen. Es ist auch in sich schlüssig, den Bund fürs Leben dort wieder einvernehmlich zu beenden, wo Frau und Mann ihn einvernehmlich geschlossen haben. Im Übrigen stellt sich die Frage von selbst: Warum soll in Deutschland dieses Verfahren nicht funktionieren, das beispielsweise in Spanien, Dänemark oder Italien mit großem Erfolg praktiziert wird? Das Verfahren vor dem Standesamt kostet in Italien gerade einmal 16 EURO. Auch wenn es in Deutschland dreimal so viel kostet, ist es immer noch kostengünstig.

Das Schnellverfahren vor dem Standesamt kommt auch einem Trend von kinderlosen wirtschaftlich unabhängigen Paaren entgegen, die sich immer öfter einvernehmlich trennen wollen.

Gegen das Schnellverfahren beim Standesamt äußert der ISUV-Vorsitzende Rechtsanwalt Ralph Gurk folgende Bedenken: „Der Ausspruch der Scheidung bzw. deren Rechtskraft zieht weitere Konsequenzen nach sich. Beispielsweise fällt ein geschiedener Ehegatte aus der Familienversicherung bei der Krankenversicherung. Wurde bei einem vor der Scheidung ausgehandelten Vertrag nicht an wirklich alle Folgen der Scheidung gedacht kann es einen Geschiedenen empfindlich treffen.“

ISUV rät: Auch bei einer Scheidung light auf dem Standesamt sollten die Vereinbarungen der Beiden Ehe-maligen von einem Fachanwalt für Familienrecht einem juristischen Stresstest unterzogen werden. Wird nämlich einige Jahre später eine Vereinbarung gekippt, dann wird’s richtig teuer und stressig.

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